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Gericht erlaubt Weiterbau von Amazon-Verteilzentrum in Echzell

Neues Verteilzentrum in Echzell - Gericht erlaubt Weiterbau für Amazon

© dpa

Amazon-Pakete auf einem Förderband. Bei Echzell will der Versandhändler ein Verteilzentrum bauen lassen. 

Jahrelang ruhte der Bau eines Verteilzentrums in Echzell - jetzt dürfen die Bagger wieder rollen. Das Verwaltungsgericht Gießen erlaubt dem Bauherren den Weiterbau des geplanten Zentrums, das der Versandhändler Amazon mieten und nutzen will.

Allerdings kann der Umweltverband BUND noch Beschwerde gegen dieses Urteil beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einreichen. 

BUND hatte Bau mit Klagen gestoppt

Ende 2020 hatte sich der Umweltverband BUND Hessen mit einem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Neubau der Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen sowie einem Parkhaus im Echzeller Ortsteil Grund-Schwalheim gewandt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab dem BUND durch einen Beschluss im Mai 2021 recht, so dass bereits begonnene Bauarbeiten eingestellt werden mussten. 

Keine Beeinträchtigung von geschützter Natur

Nach einer weiteren Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfung habe der Bauherr eine Abänderung des VGH-Beschlusses beantragt, erläuterte das Verwaltungsgericht. Diesem Antrag sei nun stattgegeben worden. Die Baugenehmigung habe sich im Rahmen der Prüfung als rechtmäßig erwiesen. Eine Beeinträchtigung des naturschutzrechtlich geschützten Gebietes sei nicht oder nicht mehr erkennbar. Das Plangebiet grenzt unmittelbar an verschiedene Natura-2000-Gebiete an.

Tiere werden nicht durch Beleuchtung gestört

Laut Verwaltungsgericht erfolgten für die Prüfung umfangreiche Ortsbegehungen, Kartierungen sowie Auswertungen. Zudem sei in der Summe nicht erkennbar, dass Störungen, etwa durch Beleuchtung oder optische Störreize mit Blick auf Vogelarten oder andere Tiere wie den Biber, nicht berücksichtigt wurden. Dies gelte auch mit Blick auf Auswirkungen eines 24-Stunden-Betriebs, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen können die Beteiligten Beschwerde beim VGH einlegen (Beschluss vom 21. Februar 2024, Az.: 1 L 3964/20.GI)        

Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
Anne Schmidt

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