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Urteil in Gießen: Sicherungsverwahrung für Mörder von Ayleen

Neues Urteil in Gießen - Sicherungsverwahrung für Ayleen-Mörder

Der Mörder der Schülerin Ayleen. Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung gegen den Mann aus Mittelhessen verhängt. 
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Der Mörder der Schülerin Ayleen. Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung gegen den Mann aus Mittelhessen verhängt. 

Der verurteilte Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Würtemberg wird vielleicht nie wieder freikommen. Das Landgericht Gießen hat jetzt Sicherungsverwahrung für den Mann aus Wetzlar verhängt. 

Für die Verhängung von Sicherungsverwahrung ist die erhebliche Verurteilung von mindestens zwei Straftaten notwendig. Nach dem Mord an Ayleen verurteilte das Gericht Jan P. heute wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft und wegen der Beschaffung von Kinderpornografie zu einer Strafe von einem Jahr und 6 Monaten. Damit ermöglichte das Gericht als Gesamtstrafe die Sicherungsverwahrung, die es dann auch verhängte. 

Gefährlichkeit wird von nun an überprüft

Der Mörder der 14-Jährigen kündigte bereits im Gerichtssaal über seine Anwälte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Mit der Sicherungsverwahrung wird er nicht nach ca. 20 Jahren einfach freikommen. Stattdessen wird seine Gefährlichkeit in Gutachten und Beurteilungen überprüft und gerichtlich kontrolliert. 

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger nach dem Urteil

Oberstaatsanwalt Hauburger: "Bislang ist Reue nicht zu erkennen."

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Staatsanwaltschaft sieht keine Reue

Nach dem Urteil sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, ob die Gefährlichkeit des Verurteilten abnehme, werde in vielen Jahren zu klären sein. Bislang gäbe es dafür keine Anzeichen. Die Sicherungsverwahrung war zwar bereits im Prozess um den Mord an Ayleen verhängt, aber später wieder aufgehoben worden, weil sich Gesetze geändert hatten. 

Angeklagter onanierte im Video vor einem Kind

Jan P. soll sich vor dem Mord an dem Mädchen Ayleen Kinderpornografie beschafft haben und in einem Videotelefonat mit einem weiteren Mädchen onaniert haben - sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt, urteilte das Gericht. Zwar hielt es dem Angeklagten zu Gute, dieses Tatvorwurf eingeräumt zu haben. Doch Reue zeige er weder in diesem Fall, noch habe er sie je nach dem Mord an Ayleen gezeigt. 

Angeklagter räumt Taten ein

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, die Vorwürfe ein. "Die Straftaten gegen die beiden Mädchen räume ich ein und bedauere sie", hieß es. Dort behauptete Jan P., dass er sich seiner Taten mittlerweile schäme. Laut der Erklärung sei er seit seiner Verurteilung fast durchgehend in Einzelhaft in der Justizvollzugshaft in Gießen untergebracht.

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger

"Für die Anordnung von Sicherungsverwahrung gibt es hohe Hürden ..... außerdem muss der Angeklagte nachweislich einen Hang zur Wiederholung schwerer Straftaten haben.

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BGH hatte Sicherungsverwahrung aufgehoben

Ein Jahr und vier Monate nach seiner Verurteilung muss der Mörder der 14-Jährigen damit erneut vor das Landgericht Gießen. Vorher hatte der Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig ist, die angeordnete Sicherungsverwahrung aber neu verhandelt werden muss.

Verteidiger Henner Maaß über seinen Mandanten

"Er hat spät und vielleicht nicht in ausreichendem Maße, aber immerhin hat er begonnen sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen ... vielleicht lässt sich die Sicherungsverwahrung verhindern."

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Beziehungen des Täters zu Ayleen

Der 32-jährige Täter kannte Ayleen aus sexualisierten Chats. Er drängte die Jugendliche zu Nacktfotos und erpresste sie. Am 21. Juli 2022 holte er sie in Gottenheim bei Freiburg ab und brachte sie in ein Waldgebiet in Hessen, wo er sie tötete. Das Landgericht Gießen verurteilte ihn wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Neue Anklagepunkte und Vorwürfe

Im neuen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Gießen dem Mann vor, während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert zu haben. Dieser Verdacht war im ersten Prozess festgestellt, aber nicht angeklagt worden. Zusätzlich wird der Vorwurf des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte behandelt. Der Bundesgerichtshof hob dafür die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auf, da der gesetzliche Strafrahmen geändert wurde.

Sicherungshaft und rechtliche Voraussetzungen

Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfordert bestimmte Voraussetzungen. Der Verurteilte muss mindestens zwei schwerwiegende Straftaten begangen haben, die eine relevante Freiheitsstrafe zur Folge haben. Ein Gutachten muss bestätigen, dass der Angeklagte eine Neigung zu weiteren erheblichen Straftaten zeigt. Die Berufungsverhandlung wird diese Aspekte erneut prüfen.

© dpa

Der Mörder der Schülerin Ayleen steht erneut als Angeklagter vor dem Landgericht Gießen. (Foto Prozessauftakt) 

 

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Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
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