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> Urteil in Gießen: Sicherungsverwahrung für Mörder von Ayleen
03.03.2025, 10:34 Uhr
Neues Urteil in Gießen -
Sicherungsverwahrung für Ayleen-Mörder
© HIT RADIO FFH
Der Mörder der Schülerin Ayleen. Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung gegen den Mann aus Mittelhessen verhängt.
Der verurteilte Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Würtemberg wird vielleicht nie wieder freikommen. Das Landgericht Gießen hat jetzt Sicherungsverwahrung für den Mann aus Wetzlar verhängt.
Für die Verhängung von Sicherungsverwahrung ist die erhebliche Verurteilung von mindestens zwei Straftaten notwendig. Nach dem Mord an Ayleen verurteilte das Gericht Jan P. heute wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft und wegen der Beschaffung von Kinderpornografie zu einer Strafe von einem Jahr und 6 Monaten. Damit ermöglichte das Gericht als Gesamtstrafe die Sicherungsverwahrung, die es dann auch verhängte.
Gefährlichkeit wird von nun an überprüft
Der Mörder der 14-Jährigen kündigte bereits im Gerichtssaal über seine Anwälte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. Mit der Sicherungsverwahrung wird er nicht nach ca. 20 Jahren einfach freikommen. Stattdessen wird seine Gefährlichkeit in Gutachten und Beurteilungen überprüft und gerichtlich kontrolliert.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger nach dem Urteil
Oberstaatsanwalt Hauburger: "Bislang ist Reue nicht zu erkennen."
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Also die Anordnung der Sicherungsverwahrung knüpft an die Gefährlichkeit einer Person an und der Angeklagte leidet an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, die nachweislich mit Blick auf seine Vorstrafen ihn immer wieder schwere Straftaten begehen lässt und das macht ihn für die Allgemeinheit gefährlich. Und deshalb lagen hier die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist es ein Mensch, der sehr starke Empathiemängel aufweist, der keinen Resonanzboden hat für Gefühle anderer. Und so hat er sich in diesem Verfahren auch meines Erachtens wieder gezeigt. Ob der Angeklagte jemals wieder in Freiheit kommt, das vermag ich derzeit nicht zu prognostizieren. Allerdings aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Bereich von Tötungsdelikten ist es so, dass er hier die Maximalstrafe erhalten hat und dass ich nicht davon ausgehe, dass man diesem Mann in den nächsten 20 Jahren eine günstige Sozialprognose attestieren wird können. Das wird aber die Zukunft zeigen.
Staatsanwaltschaft sieht keine Reue
Nach dem Urteil sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger, ob die Gefährlichkeit des Verurteilten abnehme, werde in vielen Jahren zu klären sein. Bislang gäbe es dafür keine Anzeichen. Die Sicherungsverwahrung war zwar bereits im Prozess um den Mord an Ayleen verhängt, aber später wieder aufgehoben worden, weil sich Gesetze geändert hatten.
Angeklagter onanierte im Video vor einem Kind
Jan P. soll sich vor dem Mord an dem Mädchen Ayleen Kinderpornografie beschafft haben und in einem Videotelefonat mit einem weiteren Mädchen onaniert haben - sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt, urteilte das Gericht. Zwar hielt es dem Angeklagten zu Gute, dieses Tatvorwurf eingeräumt zu haben. Doch Reue zeige er weder in diesem Fall, noch habe er sie je nach dem Mord an Ayleen gezeigt.
Angeklagter räumt Taten ein
Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, die Vorwürfe ein. "Die Straftaten gegen die beiden Mädchen räume ich ein und bedauere sie", hieß es. Dort behauptete Jan P., dass er sich seiner Taten mittlerweile schäme. Laut der Erklärung sei er seit seiner Verurteilung fast durchgehend in Einzelhaft in der Justizvollzugshaft in Gießen untergebracht.
Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger
"Für die Anordnung von Sicherungsverwahrung gibt es hohe Hürden ..... außerdem muss der Angeklagte nachweislich einen Hang zur Wiederholung schwerer Straftaten haben.
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Der Tatbestand der Sicherungsverwahrung hat hohe Hürden. Wir haben hier bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes. Daneben muss jetzt eine weitere schwere Straftat für rechtskräftig befunden werden und es muss auch eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der Angeklagte einen Hang zu erheblichen Straftaten hat und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
BGH hatte Sicherungsverwahrung aufgehoben
Ein Jahr und vier Monate nach seiner Verurteilung muss der Mörder der 14-Jährigen damit erneut vor das Landgericht Gießen. Vorher hatte der Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig ist, die angeordnete Sicherungsverwahrung aber neu verhandelt werden muss.
Verteidiger Henner Maaß über seinen Mandanten
"Er hat spät und vielleicht nicht in ausreichendem Maße, aber immerhin hat er begonnen sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen ... vielleicht lässt sich die Sicherungsverwahrung verhindern."
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Der sitzt nicht vor sich hin, obwohl er ja abgeschieden und abgeschottet ist von allen anderen Gefangenen, sondern der hat vielleicht in einem nicht genügend erscheinenden Tempo, aber immerhin, er hat angefangen mit qualifiziertem Personal über sich und seine Taten zu sprechen. Vielleicht kann die Sicherungsverwahrung vermieden werden. Der Angeklagte hat den Vorwurf eingeräumt, der ihm in der heutigen, heute verlesenen Anklage gemacht wird, ohne Schnörkel, ohne Beiwerk, ohne Abstriche auch, und mit einem Satz auch schon akzeptiert, was in dem später verlesenen Urteil aus dem September 2022 mit drin ist, soweit es diesen Fall betrifft.
Beziehungen des Täters zu Ayleen
Der 32-jährige Täter kannte Ayleen aus sexualisierten Chats. Er drängte die Jugendliche zu Nacktfotos und erpresste sie. Am 21. Juli 2022 holte er sie in Gottenheim bei Freiburg ab und brachte sie in ein Waldgebiet in Hessen, wo er sie tötete. Das Landgericht Gießen verurteilte ihn wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.
Neue Anklagepunkte und Vorwürfe
Im neuen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Gießen dem Mann vor, während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert zu haben. Dieser Verdacht war im ersten Prozess festgestellt, aber nicht angeklagt worden. Zusätzlich wird der Vorwurf des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte behandelt. Der Bundesgerichtshof hob dafür die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auf, da der gesetzliche Strafrahmen geändert wurde.
Sicherungshaft und rechtliche Voraussetzungen
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfordert bestimmte Voraussetzungen. Der Verurteilte muss mindestens zwei schwerwiegende Straftaten begangen haben, die eine relevante Freiheitsstrafe zur Folge haben. Ein Gutachten muss bestätigen, dass der Angeklagte eine Neigung zu weiteren erheblichen Straftaten zeigt. Die Berufungsverhandlung wird diese Aspekte erneut prüfen.
© dpa
Der Mörder der Schülerin Ayleen steht erneut als Angeklagter vor dem Landgericht Gießen. (Foto Prozessauftakt)
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In Gießen steht der Mörder der Schülerin Ayleen seit heute erneut vor dem Landgericht. Es geht um den Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie und um sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt in einem Videochat mit einer 13-Jährigen. Vor Gericht räumt der Angeklagte über eine Erklärung seines Anwaltes die Taten ein. Er bedauere sie und schäme sich.
Ich habe heute zur Kenntnis genommen, dass eine sogenannte Verteidigererklärung eingereicht worden ist, mit dem der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft grundsätzlich eingeräumt worden ist. Ob der Angeklagte, wie er es selbst bekundet hat, die Tat tatsächlich bereut und beschämt ist über das, was er dort getan hat, das wird Gegenstand der hiesigen Hauptverhandlung sein.
Ob das glaubhaft ist, sei an dieser Stelle dahingestellt. Der Mörder von Ayleen ist bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Um aber Sicherungsverwahrung verhängen zu können, bedarf es einer weiteren Verurteilung zu einer empfindlichen Strafe. Der Tatbestand der Sicherungsverwahrung hat hohe Hürden. Wir haben hier bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Mordes.
Daneben muss jetzt eine weitere schwere Straftat für rechtskräftig befunden werden und es muss auch eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, dass der Angeklagte einen Hang zu erheblichen Straftaten hat und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. Der Prozess wird vor dem Landgericht in Gießen fortgesetzt.
Vor gut einem Jahr brachte ein 30-jähriger Mann die Schülerin Ayleen um, die er…