Werbung für Abtreibung - Prozess gegen Frauenärztinnen vertagt
Der Prozess gegen zwei Frauenärztinnen aus Kassel wegen des Verdachts verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist vorerst ohne Ergebnis unterbrochen worden. Die Gynäkologin Nora Szász stellte gegen den Vorsitzenden Richter des Amtsgerichts Kassel einen Befangenheitsantrag. Es fehle das Vertrauen, dass rechtsstaatlich verhandelt werde, sagte sie. Die Verteidigung warf dem Richter mangelndes Aufklärungsinteresse vor. Auslöser war ein Antrag der Verteidigung gewesen, einen Sachverständigen zu den Folgen der Restriktion von Abtreibung zu hören. Der Richter hatte das wiederholt abgelehnt.
Auf Internetseite über Angebot informiert
Szász und ihre Kollegin Natascha Nicklaus hatten auf der Internetseite ihrer Kasseler Praxis über angebotene Leistungen informiert, darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner hatten die Frauen daraufhin angezeigt wegen Verstoßes gegen den Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Dieser verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
Fortsetzungstermin noch unklar
Die Staatsanwaltschaft wertete den Befangenheitsantrag als ersichtlich unbegründet. Man könne die Besorgnis von Szász nicht nachvollziehen. Nun wird ein anderer Richter des Amtsgerichts entscheiden, ob der Vorwurf der Befangenheit berechtigt ist. Einen Termin für eine Fortsetzung der Verhandlung gab es noch nicht.