Werra-Meißner-Kreis - Wasserentnahme aus Gewässer verboten
Die Pegelstände der Gewässer im Werra-Meißner-Kreis sind wegen der langanhaltenden trockenen Witterung auf kritische Werte gesunken. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde des Werra-Meißner-Kreises ein sofortiges Verbot der Wasserentnahme bei Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche und Seen) mit sofortiger Wirkung.
Das bedeutet dass auch das Schöpfen, neben dem Pumpen, von Wasser aus diesen oberirdischen Gewässern für den Gemeingebrauch nicht mehr erlaubt ist.
Wenig Regen in den kommenden Wochen
Die aktuellen Wetterprognosen lassen für die kommenden Tage keine abflussrelevanten Niederschlagsmengen erkennen. Örtliche Regenereignisse und Gewitter können die Situation nur kurzfristig verbessern, tragen jedoch nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserstände in den Gewässern bei, so der Umweltdezernent des Werra-Meißner-Kreises, Dr. Rainer Wallmann. Wer unerlaubt Wasser schöpft, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.