Gleicher Name wie Sprachassistent: Mädchen erhält Zweitnamen
Alexa oder Siri als Vorname - Gericht: Mädchen erhält Zweitnamen
Wer Alexa oder Siri heißt, muss damit nicht leben. Weil ein Mädchen den gleichen Namen wie ein bekanntes Sprachassistentensystem hat, darf es einen zweiten Vornamen erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, wie es jetzt mitteilte.
Ihre Tochter leide aufgrund ihres Namens erheblich unter Mobbing und Hänseleien, argumentierten die Eltern des Vorschulkindes. Immer wieder würden ihr auch Befehle erteilt.
Stadt hatte Zweitnamen-Antrag abgelehnt
Einen Antrag für einen zweiten Vornamen hatte die Stadt abgelehnt, die Eltern klagten daher. Das Verwaltungsgericht Göttingen gab ihnen am 21. Juni Recht.
Einladung zur Beleidigung
Der Produktname des bekannten Sprachassistenten sei ein Schlüsselwort zur Nutzung des Gerätes und deshalb in besonders herausragendem Maße missbrauchsgeeignet, befand das Gericht. Er lade dazu ein, beleidigende und erniedrigende Befehle an Personen mit dem gleichen Namen zu erteilen.
Gericht sieht seelische Belastung
Laut Gericht sei nachvollziehbar, dass es aufgrund dieser Vorfälle zu einer seelischen Belastung gekommen sei, der die Klägerin aufgrund ihres jungen Alters nichts entgegensetzen könne. Insgesamt sei zu erwarten, dass die Hänseleien auch in Zukunft weiter andauern würden.
Keine Probleme bei Behörden
Da das Mädchen seinen bisherigen Vornamen sowie Nachnamen behalte, werde es bei Behörden keine Probleme haben - beispielsweise bei der Beantragung eines Ausweises. Gegen das zugestellte Urteil könne innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden, hieß es.