Stadt Kassel zahlt Energiegeld: 75 Euro für jeden Einwohner auf Antrag
Kassel zahlt Energiegeld - 75 Euro für jeden Einwohner - auf Antrag
Zuschuss in der Energiekrise für die Bürger in Kassel: Die Stadt zahlt allen Einwohnern künftig einmalig ein sogenanntes Einwohner-Energie-Geld (EEG) in Höhe von 75 Euro. Das gibt es aber nur auf Antrag. Insgesamt kostet der Zuschuss die Stadt rund 15,5 Millionen Euro.
"Wir dürfen die Menschen in dieser außergewöhnlichen Krisenlage nicht alleine lassen, sondern wollen ihnen schnell und direkt unter die Arme greifen", sagt Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD). Eine vierköpfige Familie etwa könne 300 Euro erhalten.
Jeder erhält ein Info-Schreiben
Die Stadt versendet in den nächsten Wochen ein Info-Schreiben an alle Kasseler. Das Energiegeld kann dann mit einem speziellen Code vorrangig online beantragt werden. Wenige Tage danach soll das Geld dann auf dem Konto sein.
Antrag auch per Post möglich
Wer online keinen Antrag stellen kann, kann das auch per Post erledigen. Das soll aber deutlich länger dauern. Alternativ kann man den Antrag auch im Sevice Point der Stadt beim Kaufhaus Galeria stellen.
Anträge bis Ende April möglich
Das Energiegeld wurde vom Kasseler Stadtparlament im Sommer beschlossen. Bis zum 20. Oktober soll jeder ein Info-Schreiben erhalten. Antragsberechtigt sind alle Einwohner, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März in Kassel gemeldet sind - mit einer alleinigen Wohnung oder einem Hauptwohnsitz. Die Anträge können bis zum 30. April gestellt werden. Die Stadt gibt online Infos zur Beantragung.
Geld auch für Hartz-IV-Empfänger?
Wer Sozialleistungen bezieht, schaut beim Einwohner-Energie-Geld aber womöglich in die Röhre. "Verwenden Transferleistungsempfänger das EEG für Heizkosten, dürfte dies ihren Transferleistungsbedarf mindern", heißt es von der Stadt. Wird das Geld aber für eine Energieberatung verwendet, könne man es behalten.
Unsicherheiten bei der Auslegung
Nicht sicher ist, ob das Geld auch angerechnet wird, wenn man es etwa für die täglichen Bedürfnisse oder für Haushaltsenergie verwendet. Hier "stellt nach Rechtsauffassung des Magistrats der Stadt Kassel eine Anrechnung des EEG eine grobe Unbilligkeit bzw. eine besondere Härte dar, sodass eine Berücksichtigung als Einkommen unterbleiben könnte", heißt es.
"Leistungsempfänger nicht Zielgruppe"
Transferleistungsempfänger seien aber auch nicht die primäre Zielgruppe des Energiegeldes, so Geselle. Sie würden durch die Sozialleistungen unterstützt. Man wolle mit dem EEG in erster Linie Menschen helfen, deren Einkommen zuletzt durch die Inflation entwertet wurde.
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