Nach Tod von Kindern in Teich: Berufungsprozess gegen Bürgermeister
Nach Tod von Kindern in Teich - Berufungsprozess gegen Bürgermeister
Drei Kinder ertrinken im Sommer 2016 in Neukirchen-Seigertshausen in einem Teich. Der damalige Bürgermeister Klemens Olbrich (CDU) wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Am Mittwoch hat am Landgericht Marburg der Berufungsprozess begonnen - auf den auch viele Bürgermeister mit Spannung blicken.
Denn die Entscheidung des Amtsgerichts in Schwalmstadt im Februar 2020 hatte damals auch in vielen Rathäusern in ganz Deutschland für Wirbel gesorgt. Schließlich entschied das Gericht damals, dass der Bürgermeister für die Sicherung der Teichanlage und damit auch für den Tod der Kinder verantwortlich sei. Vielerorts gab es daraufhin Diskussionen um die Einzäunung von Teichen. In Neukirchen wurde der betroffene Teich mittlerweile eingezäunt.
Schelzke: Bürgermeister schütteln Kopf über Urteil
"Viele Bürgermeister schütteln nach wie vor den Kopf über das Urteil", sagt Karl-Christian Schelzke im FFH-Interview. Er ist Geschäftsführer beim Verband der kommunalen Wahlbeamten in Hessen und hat Olbrich im ersten Prozess vertreten. In mehreren Kommunen seien als Reaktion Teiche eingezäunt worden. "Da schüttelt auch die Bevölkerung den Kopf. Als wäre der Bürgermeister für alles verantwortlich."
Vorwurf: Teich nicht ausreichend gesichert
"Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als früherer Bürgermeister der Stadt Neukirchen objektiv gebotene und ihm auch mögliche Maßnahmen unterlassen haben, um einen Teich in Neukirchen-Seigertshausen ausreichend abzusichern", heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Schelzke sagt dazu, dass die Verantwortung zunächst bei den Eltern liege.
Olbrich: Teich nicht als gefährlich wahrgenommen
Olbrich hatte nach dem Urteil Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er bekräftigte am ersten Verhandlungstag in Marburg, er habe den Teich nicht als gefährlich wahrgenommen. "Es gab keine Hinweise aus der Bevölkerung, auch nicht von professionellen Dritten." Die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen sei nie ein Thema gewesen, erklärte er. Andernfalls wären natürlich entsprechende Maßnahmen ergriffen worden.
Entscheidung soll diesen Monat fallen
Eine Entscheidung am Landgericht Marburg soll noch im Februar fallen. Parallel zum Berufungsprozess läuft ein Verfahren wegen Falschaussagen gegen mehrere Zeugen bei dem Prozess.