Trotz Masern-Impfpflicht: Weiterhin Tausende Hessen ohne Nachweis
Trotz Masern-Impfpflicht - Weiter Tausende Hessen ohne Nachweis
Trotz schon lange geltender Masern-Impfpflicht für Kinder und Personal an Schulen, Kitas und medizinischen Einrichtungen – noch immer haben tausende Menschen in Hessen nicht den erforderlichen Nachweis vorgelegt. Das hat eine FFH-Stichprobe bei einem halben Dutzend Gesundheitsämtern in Hessen ergeben.
Die Impfpflicht gilt schon seit drei Jahren, im Sommer 2022 ist die letzte Übergangsfrist abgelaufen. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss von Kita, Schule oder Arbeitgeber dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Bußgelder und Betretungsverbote drohen
Allein in Stadt und Kreis Kassel gab es zuletzt rund 1.000 Betroffene, die von Einrichtungen an die Gesundheitsämter gemeldet worden sind, aber trotz Aufforderung keinen Nachweis vorgelegt haben. Ihnen drohen Bußgelder oder Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote. Diese Tabelle zeigt die Rückmeldungen auf FFH-Anfrage aus den Gesundheitsämtern von Mitte März.
Gesundheitsamt | gemeldete Fälle ohne bisher vorgelegten Impfnachweis |
Region Kassel | rund 1.000 |
Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg | rund 500 |
Wetteraukreis | rund 500 |
Wiesbaden | rund 830 |
Landkreis Fulda | rund 300 |
Landkreis Gießen | rund 200 |
Im schlimmsten Fall sind Masern tödlich
Masern gehören laut Bundesgesundheitsministerium zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. 2019 wurden bundesweit 514 Fälle registriert. "Masern sind eine schwere Erkrankung, diese Kinder sind lange krank und können auch schwere Lungenentzündungen bekommen", sagt der Leiter der Kinderklinik der Uni Gießen, Prof. Bernd Neubauer, im FFH-Interview. Auch eine später tödlich verlaufende Gehirnentzündung könne zu den Folgen gehören. Diese Erkrankung sei selten, aber unbehandelbar, so Prof. Neubauer.
Immer wieder Ausbrüche in Deutschland
"Deutschland gehört leider zu den wenigen Ländern, die immer wieder größere Masernausbrüche haben", sagt Regien Bresler, Leiterin des Gesundheitsamts Region Kassel. Man sei in der Pflicht, solche Ausbrüche zu verhindern. "Masern ist kein Husten, Schnupfen, Heiserkeit, sondern eine ernste Gesundheitsgefahr." Deshalb sei die Impfpflicht eingeführt worden, um die Erkrankung auszurotten.
Auch Einrichtungsleitungen droht Bußgeld
Bresler richtet sich dabei auch direkt an die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen, Menschen ohne Nachweis zu melden. "Wir gehen derzeit davon aus, dass nicht wenige Einrichtungsleitungen ihrer Pflicht zum Überprüfen der Nachweise nicht beziehungsweise nicht ausreichend nachgekommen sind." Auch sie seien jetzt angesprochen. "Sollte im Rahmen einer Begehung oder sonstigen Überprüfung festgestellt werden, dass Personen nicht gemeldet wurden, wird ein Bußgeld gegen die Einrichtungsleitung verhängt."