Lehrerin aus Hessen totgefahren: Täter muss dauerhaft in Psychiatrie
Lehrerin aus Hessen totgefahren - Täter muss dauerhaft in Psychiatrie
Mehr als zehn Monate nach der Todesfahrt am Berliner Ku'damm hat das Landgericht Berlin die dauerhafte Unterbringung des Fahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zudem verhängte das Gericht am Freitag eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den 30-Jährigen.
Die Richter folgten damit dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Unterbringung sei zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, hatten diese in ihren Plädoyers betont. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Mann am 8. Juni 2022 in einem psychotischen Zustand mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren.
"Eine albtraumhafte Tat"
Der Beschuldigte sei am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku'damm) und der Tauentzienstraße mit Absicht in Menschengruppen gefahren, sagte Staatsanwältin Silke van Sweringen in ihrem Plädoyer. Arg- und wehrlose Passanten seien ihm ausgeliefert gewesen - "eine albtraumhafte Tat". Der laut einem Gutachten an einer chronischen paranoiden Schizophrenie erkrankte Mann sei bei der Tat schuldunfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Ohne Behandlung sei zu befürchten, dass der Beschuldigte weitere gefährliche Taten begehe. Die Anklägerin beantragte zudem eine lebenslange Führerscheinsperre gegen den Mann.
Zahlreiche Schüler unter den Opfern
Eine Klasse der Kaulbach-Schule in Bad Arolsen war am schwersten von der Todesfahrt betroffen. Eine 51 Jahre alte Lehrerin starb noch am Tatort, ein 53-jähriger Lehrer sowie elf Schülerinnen und Schüler einer zehnten Klasse wurden verletzt - sie waren auf Abschlussfahrt in Berlin. Auch eine 14-Jährige gehörte zu den Betroffenen. Weitere Opfer waren eine schwangere Frau sowie zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.
Frage nach dem Warum bei Amok-Fahrt bleibt offen
Die Frage nach dem Warum sei im Prozess offen geblieben, hieß es in den Plädoyers. Ohne erkennbaren Anlass habe der 30-Jährige auf das Gaspedal getreten. Möglicherweise habe er sich entschlossen, "gegen seine vermeintlichen Dämonen vorzugehen", so die Staatsanwältin. Der Bürgermeister von Bad Arolsen, Marko Lambion, hofft im FFH-Gespräch trotzdem, dass das Urteil bei der Aufarbeitung des Erlebten hilft.
Beschuldigter schweigt
Der Beschuldigte hatte im Prozess geschwiegen. Sein Verteidiger sagte, aus seiner Sicht seien wegen der schweren psychischen Erkrankung seines Mandanten keine Mordmerkmale anzunehmen - "es hat sich im Prozess kein Motiv ergeben, dieses Ereignis ist wie aus dem Nichts entstanden". Der Anwalt erklärte in seinem Plädoyer weiter, er trete einer Anordnung der Unterbringung seines Mandanten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht entgegen.