Prozess: Warum stürzten drei Männer am Hohen Meißner in den Tod?
Prozess am Amtsgericht Eschwege - Gondel-Absturz auf dem Hohen Meißner
Eine Gondel stürzt bei Wartungsarbeiten des Sendemasts am Hohen Meißner ab – die drei Männer fallen rund 80 Meter tief und sterben. Seit Dienstag wird am Amtsgericht in Eschwege darüber verhandelt, wer Schuld an dem Unglück vom Herbst 2019 trägt.
Angeklagt ist zum einen der Geschäftsführer der Firma, die für die Wartungsarbeiten zuständig war. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass Teile der mobilen Seilbahn nicht den Sicherheitsstandards für Arbeiten in großer Höhe entsprochen haben – also zum Beispiel, dass eine zusätzliche Sicherung gefehlt hat, die einen Absturz verhindert hätte.
Auch Wartung soll fehlerhaft gelaufen sein
Verantworten muss sich auch ein 63-Jähriger. Laut Anklage hat er die Seilwinde Monate vor dem Unglück gewartet und ein Teil danach nicht korrekt eingesetzt. Auch das soll zum Absturz beigetragen haben.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Zum Prozessstart am Dienstag weisen beide Angeklagte die Vorwürfe zurück. Der 48 Jahre alte Geschäftsführer etwa sagt, die Seilwinde habe dem damaligen Stand der Technik entsprochen. Ihm sei kein Grund bekannt, weswegen sie nicht hätte eingesetzt werden dürfen. Der 63 Jahre alte Elektriker erklärte vor Gericht, er habe die in Frage stehende Hülse bei den von ihm durchgeführten Wartungsarbeiten nicht ausgetauscht. Die Ursache des Unfalls könne er sich nicht erklären.
Haft- oder Geldstrafe drohen
Den 48 und 63 Jahre alten Angeklagten drohen bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Ein Urteil könnte schon Mitte Mai fallen.