Volkmarsen/Kassel: Gericht hebt Sicherungsverwahrung für auf
Nach Amokfahrt von Volkmarsen - Keine Sicherungsverwahrung für den Täter
Das Landgericht in Kassel hat das Urteil gegen den Amokfahrer von Volkmarsen teilweise aufgehoben. Der Mann war ursprünglich zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Eine anschließende Sicherungsverwahrung war vorgesehen.
Doch keine Sicherungsverwahrung
Am Montag hob das Landgericht die Regelung zur möglichen Sicherungsverwahrung auf. Als Begründung gab das Gericht an, dass der Mann keine Vorstrafen hat. Außerdem sei er nicht als gewalttätig aufgefallen.
Keine Anzeichen für zukünftige Straftaten
Das Gericht erklärte, dass aktuell nicht feststellbar ist, dass der Mann den Hang hat, erneut Straftaten zu begehen. Es betonte den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Mann verbüßt bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Haftentlassung nach 15 Jahren trotzdem unwahrscheinlich
Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist theoretisch möglich, aber praktisch sehr unwahrscheinlich.
Amokfahrt an Rosenmontag
Der zur Tatzeit 29 Jahre alte Mann war am 24. Februar 2020 beim Karnevalsumzug in Volkmarsen absichtlich in die Zuschauerinnen und Zuschauer gefahren.
Viele Verletzte
Dabei wurden knapp 90 Menschen verletzt, einige davon schwer. Unter den Verletzten waren auch 26 Kinder. Der Mann handelte absichtlich, um möglichst viele Menschen zu verletzen.
Revision und Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Gegen das erste Urteil legte der Mann Revision ein. Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil über die lebenslange Haft im März für rechtskräftig. Er entschied aber, dass über die vorbehaltene Sicherungsverwahrung noch einmal verhandelt werden muss.