Bad Hersfeld - Verkaufsoffener Sonntag untersagt
Der geplante verkaufsoffene Sonntag am 23. April in Bad Hersfeld darf nicht stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht in Kassel entschieden.
Der verkaufsoffene Sonntag sollte im Rahmen der Aktion "Tourist in der eigenen Stadt" stattfinden. Dabei werden Stadtführungen angeboten, Chöre treten auf und Museen haben geöffnet. Das Verwaltungsgericht Kassel sieht dabei aber nicht die Voraussetzungen erfüllt, die für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags nötig sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Veranstaltung eine überregionale Bedeutung hat und dass ein beträchtlicher Besucherstrom zu erwarten ist.
Bürgermeisterin Hofmann ist enttäuscht
Bad Hersfelds Bürgermeisterin Anke Hofmann zeigt sich in einer Pressemitteilung enttäuscht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Leidtragenden seien die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, die die Veranstaltung nutzen wollten, um ihre Angebotsvielfalt zu präsentieren, so Hofmann.