NABU Hessen - Vorsicht beim Heckenschnitt
Wer einen Garten hat, dem juckt es vielleicht in den Fingern: Viele Hecken, Büsche und Sträucher sind in den vergangenen Wochen teils stark gewachsen und ein Schnitt wäre jetzt vielleicht ganz schön. Aber der NABU Hessen bittet, damit noch zu warten und wenn doch geschnitten werden soll, vorher genau hinzuschauen.
In den letzten Wochen haben viele Hecken inzwischen eine beachtliche Größe erreicht. Trotzdem bittet der NABU Hessen darum, mit dem Rückschnitt der Hecken und Sträucher noch einige Wochen zu warten. Denn die Fortpflanzungszeit ist für viele Vogelarten noch nicht vorbei: Bis Ende Juli brüten viele Singvögel wie beispielsweise, Amsel, Rotkehlchen und Zaunkönig im Schutz des dichten Blattwerks in Gärten, Friedhöfen und Parkanlagen. Durch Schnittmaßnahmen können sie so stark gestört werden, dass sie ihre Brut aufgeben. „Einige Vögel haben inzwischen bereits eine erste Brut durch und sitzen schon auf dem zweiten Gelege. Wer jetzt seine Sträucher schneidet, riskiert das Leben der kleinen Nestlinge“, erläutert Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des NABU Hessen. „Beutegreifer finden die Nester mit den Jungvögeln viel einfacher, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden. Und bei den aktuellen Temperaturen geht den Nestern auch die Beschattung durch den Schnitt verloren. Die Nestlinge bekommen dann im Zweifelsfall die pralle Sonne ab und überhitzen.“ Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas zu warten. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt.
Radikaler Schnitt aktuell nicht gestattet
„In der Zeit von März bis Ende September darf mit einem schonenden Schnitt der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden, doch die Störung der Vogelbrut ist ein Verstoß gegen den Artenschutz. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten“, so Eppler. Im öffentlichen Raum umfassen die Artenschutz-Bestimmungen des Hessischen Naturschutzgesetzes die meisten Bäume sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. In privaten Gärten sind Bäume zwar vom Verbot ausgenommen; für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Co. gilt das Verbot jedoch in gleichem Maße. Hecken und Büsche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren, so unter anderem für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück. Dies sollte bei der Gartenarbeit stets berücksichtigt werden.
Auf seiner Internetseite gibt der NABU Tipps für tierfreundliche Hecken.
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