Drohen wirklich hohe Strafen? - Wespen töten in Hessen
Wenn die Wespe zum sechsunddreißigsten Mal um den Teller oder um das eigene Gesicht geschwirrt ist, können schonmal aggressive Gedanken auftauchen. Aber Vorsicht: Zum einen, weil die schwarz-gelben Plagegeister durchaus nützlich in der Natur sind. Aber auch, weil sie (wie alle wildlebenden Tiere) unter Schutz stehen und darum Strafen drohen können.
Wenn wir als Menschen in Kontakt mit Wespen geraten, ist dies meistens keine gute Erfahrung. Im besten Fall nerven sie einfach nur, im schlimmsten Fall kommt es zu schmerzhaften Stichen. Doch wenn Wespen nicht gerade um unser Essen schwirren, erfüllen sie wichtige Funktionen in der Natur - nur bekommen wir das so selten mit.
Ähnlich wie Bienen fliegen auch Wespen Blüten an und helfen so bei der Bestäubung von Pflanzen. Zur Versorgung ihres Nachwuchses jagen sie außerdem andere Insekten und helfen damit die Population von zum Beispiel Mücken, Fliegen oder Blattläusen im Griff zu behalten.
Es gibt auch harmlose Methoden, um Wespen loszuwerden.
Welche Strafen drohen in Hessen für das Töten von Wespen?
Um gleich vorweg ein Missverständnis aufzuklären, das in den letzten Jahren auch von vielen Medien gefördert worden ist: Es gibt in Deutschland keinen extra Schutz für Wespen und auch die häufig verbreiteten angeblichen Bußgelder sind eher theoretischer Natur. Generell ist es in Deutschland verboten, wildlebende Tiere ohne Grund zu töten. Die oft verbreiteten Bußgelder gelten also für alle Tierarten - vom Hirsch über den Fuchs bis hin zu Insekten, wie eben der Wespe.
In der Tat sieht das Naturschutzgesetz hierfür Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor, bei besonders geschützten Arten sogar bis zu 50.000 Euro. Dies sind allerdings Höchstbeträge, die Behörden verhängen können. Diese kommen nur in besonders schweren Fällen zum Einsatz, aber nicht, wenn irgendwer eine Wespe erschlägt. Uns ist in Hessen kein Fall bekannt, bei dem irgendeine Form von Bußgeldern für das Töten von einzelnen Wespen verhängt worden wäre.
Stehen Wespen unter Naturschutz?
Die meisten Wespenarten stehen nicht unter speziellem Naturschutz. Sie unterliegen aber dem allgemeinen Artenschutz, der für alle wildlebenden Tiere gilt. Es gibt in Deutschland allerdings einige Wespenarten, die auf der Liste der gefährdeten Tiere stehen und daher besonderen Schutz genießen. Da diese sehr selten sind, haben wir in der Regel aber auch keinen Kontakt mit ihnen.
Darf ich Wespennester entfernen?
Auch das Umsiedeln von Tieren ist ohne gewichtigen Grund nicht zulässig. Man darf also Wespennester, die Beispielsweise irgendwo im Garten hängen, nicht entfernen. Anders sieht es aus, wenn tatsächlich eine Gefährdung droht, beispielsweise weil die Tiere sich am oder im Haus eingenistet haben. In diesen Fällen kann es erlaubt sein, das Nest von einem Spezialisten umsiedeln zu lassen. Aber auch dafür ist eine Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen gibt es hier.
Übrigens: Ein frei hängendes Nest ist explizit kein Grund zur Sorge. Denn die Wespenarten, die solche Nester bauen sind nicht aggressiv und meiden den Kontakt zu Menschen. Die bekannten "lästigen" Arten sind die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, die ihre Nester in Löchern oder Erdhöhlen bauen.