Berufungsprozess in Fulda: Schreckschussangriff wegen nächtlichem Lärm
Er fühlte sich nachts gestört - Prozess in Fulda wegen Schreckschuss
Er fühlte sich in seiner Nachtruhe gestört und griff zur Schreckschusswaffe. Am Landgericht Fulda muss sich deswegen ein Mann in einer Berufungsverhandlung verantworten.
Er soll den Schuss im vergangenen Jahr in einer Kirchengemeinde abgefeuert haben - aus Ärger über nächtlichen Lärm. Dabei erlitten zwei Menschen Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter war betrunken
Dem 54-jährigen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung, das unerlaubte Führen einer Schusswaffe und Störung der Religionsausübung vorgeworfen. Der Angriff im Juli 2023 richtete sich gegen Mitglieder einer eritreisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft. Diese feierten in Räumen einer katholischen Pfarrei einen Gottesdienst. Zur Tatzeit soll der Angeklagte betrunken gewesen sein.
Vorheriges Urteil
Im Februar hatte das Amtsgericht Fulda den Mann bereits verurteilt. Die Anklage lautete: gefährliche Körperverletzung mit dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Berufung von beiden Seiten
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Berufung ein. Der Angeklagte hofft, in der Berufungsverhandlung eine Geldstrafe zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft hingegen möchte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung erwirken.