Falsche Masken-Atteste - Landgericht lehnt Verfahren ab
Das Landgericht Fulda hat die Anklage gegen zwei Ärzte aus Gersfeld wegen des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse in 116 Fällen abgelehnt und nur in vier Fällen zugelassen.
Gegen die beiden Ärzte wurde ermittelt, weil sie während der Corona-Pandemie Atteste ausgestellt haben sollen, die ihre Patienten von der Maskenpflicht befreit haben – obwohl es dafür keinen medizinischen Grund gab.
56-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten
Das Landgericht kam zum Ergebnis, dass den Ärzten ihr Fehlverhalten in 116 Fällen nicht nachgewiesen werden kann. Nur bei vier Fällen gebe es einen hinreichenden Tatverdacht gegen einen der Ärzte, einen 56-Jährigen. In zwei dieser Fälle seien die Atteste ohne medizinischen Grund ausgestellt worden - in den beiden anderen Fällen hätten die Patienten gar kein Attest verlangt und es trotzdem bekommen, obwohl es auch hier nicht erforderlich war. Der Arzt muss sich deshalb nun vor Gericht verantworten.