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Strafverfahren gegen "Green Pioneers" aus Fulda eingestellt

"Green Pioneers" aus Fulda - Strafverfahren gegen Start-Up eingestellt

Aus solchem Nutzhanf hatte das Fuldaer Start-Up "Green Pioneers" verschiedene Produkte hergestellt (Symbolbild). 
© dpa

Aus solchem Nutzhanf hatte das Fuldaer Start-Up "Green Pioneers" verschiedene Produkte hergestellt (Symbolbild). 

Das Landgericht Fulda hat das Strafverfahren gegen das Fuldaer Start-Up "Green Pioneers" wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln eingestellt. Die Firma hat Produkte aus Nutzhanf verkauft. Den Inhabern von "Green Pioneers" bringt das nichts mehr: Der lange Streit vor Gericht hat sie in die Insolvenz getrieben. 

Das Landgericht begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Schuld der Angeklagten im Fall einer Verurteilung als gering anzusehen gewesen wäre. Außerdem bestehe kein öffentliches Interesse mehr an der Verfolgung. 

Staatsanwaltschaft: "Missbrauch zur Rauschzwecken nicht vollständig ausgeschlossen"

Den Geschäftsführern von "Green Pioneers" wurde vorgeworfen, unerlaubt mit Betäubungsmitteln in Form von Nutzhanf Handel betrieben zu haben. Die von ihnen verkauften Produkte wie Öle oder Lippenbalsam hätten einen THC-Gehalt von unter 0,2 % gehabt. Ein Missbrauch durch den Endverbraucher zu Rauschzwecken sei aber nicht vollständig ausgeschlossen, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft Fulda.

Alle Grenzwerte eingehalten

Die Inhaber von "Green Pioneers" hatten vor Gericht immer wieder ausgesagt, dass all ihre Produkte unter den gesetzlichen THC-Höchstwerten liegen würden und das auch mit einem Test des hessischen Landeslabors belegt. Deswegen waren sie auch vom Amtsgericht Fulda freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Fulda hatte aber Berufung eingelegt und außerdem mehrere Handelspartner des Unternehmens angezeigt. 

"Green Pioneers" mussten Insolvenz anmelden

Der lange Streit vor Gericht hatte schließlich dafür gesorgt, dass das Start-Up Insolvenz anmelden musste. Die Geschäftsführer gaben ihre Firma auf. Das Landgericht Fulda begründete die Einstellung des Verfahrens nun unter anderem damit, dass die Produkte nicht mehr verkauft würden, und dass die Bundesregierung mittlerweile einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung von Nutzhanf beschlossen habe. Der Verkauf von Produkten aus Nutzhanf sei nun straflos. 

Eva-Maria Lauber

Reporterin
Eva-Maria Lauber

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