Raser protestiert wegen "verwirrender Beschilderung" gegen Strafe
900€-Strafe für Raser aus Fulda - "Verwirrende Beschilderung" keine Ausrede
Er will wegen der "völlig verwirrenden Beschilderung" 86 km/h zu schnell auf der A7 unterwegs gewesen sein - diese Beschwerde eines Mannes aus Fulda hat das Oberlandesgericht in Frankfurt nun aber abgeschmettert.
Der Mann war statt der erlaubten 60 km/h mit 146 km/h auf der A7 in Richtung Kassel unterwegs.
Mann will von Beschilderung verwirrt gewesen sein
Er gab an, dass die Beschilderung ihn verwirrt habe und er sie nicht verstanden habe. Er bekam wegen der Raserei eine Geldbuße von 900 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Dagegen versuchte er, sich zu wehren.
Oberlandesgericht schmetterte Beschwerde ab
Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte nun aber fest: Die angeblich "verwirrende Beschilderung" bestand aus mehreren Tempo 60-Schildern und einem Überholverbot für LKW und Busse. Wer so eine klare Anordnung nicht verstehe, sei vielleicht kognitiv nicht in der Lage, Auto zu fahren, so das Gericht. Die verhängte Strafe sei rechtens. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.
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