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Prozess gegen Vater von Hanau-Attentäter: Mehrere Beleidigungsvorwürfe

Vater des Hanau-Attentäters - Prozess wegen Beleidigungen geht weiter

Der angeklagte Vater des Hanau-Attentäters wird von einem Polizisten in den Verhandlungssaal geführt.
© dpa

Der angeklagte Vater des Hanau-Attentäters wird von einem Polizisten in den Verhandlungssaal geführt. Er muss sich wegen Beleidigung in mehreren Fällen verantworten - heute geht der Prozess weiter (Archivfoto).

Am Hanauer Landgericht geht es heute mit dem Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters weiter. Neben den Plädoyers wird auch das endgültige Urteil erwartet.

Der 75-Jährige ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der im Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen hatte - bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. 

Beleidigungsvorwürfe

Der Vater soll unter anderem Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Hauses teilgenommen hatten als "wilde Fremde" bezeichnet haben. Darunter seien auch Angehörige der Anschlagsopfer gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem soll er ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" bezeichnet haben.

Vater weist Anschuldigungen von sich

Zum Auftakt am Montag hatte der 75-Jährige die Anschuldigungen zurückgewiesen und das Gericht sowie die Staatsanwaltschaft teils heftig angegangen. So warf er dem Staatsanwalt eine "mutmaßliche Volksverhetzung" vor und erklärte, man wolle ihn "mundtot" machen und finanziell ruinieren.

Angeklagter bereits verurteilt

Vor knapp einem Jahr war der Mann vom Amtsgericht Hanau wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess eine deutlich höhere Geldstrafe gefordert.

Gutachter spricht von wahnhafter Störung

Ein psychiatrischer Gutachter hatte bei dem Mann eine wahnhafte Störung mit "Kampfparanoia" und "Querulantenwahn" sowie rechtsextremes Gedankengut festgestellt.

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