Prozess gegen Frankfurts OB: Feldmann wehrt sich mit privaten Details
Prozess gegen Frankfurts OB - Feldmann wehrt sich mit intimen Details
Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann hat mithilfe einer Erklärung tiefe Einblicke in sein Privatleben gewährt und die Vorwürfe gegen ihn bestritten. Zuvor wurde am zweiten Prozesstag der Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter abgelehnt.
In Feldmanns durch seinen Anwalt vorgelesener knapp zweistündigen Erklärung ging es demnach vor allem um die Partnerschaft mit seiner damaligen Lebensgefährtin.
Feldmann führte offenbar Zweck-Ehe
Es entsteht das Bild einer Zweck-Ehe. Das Paar habe unterschiedliche Wohnungen, unterschiedliche Lebensmittelpunkte und getrennte Konten gehabt. Und: Das gemeinsame Kind habe Feldmann eigentlich gar nicht gewollt, heißt es in der Erklärung. Er habe eine Abtreibung gewollt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Nur wegen des Kindes habe man geheiratet. Das Paar lässt sich derzeit scheiden.
Unterschiedliche Lebenswelten
Aufgrund dieser unterschiedlichen Lebenswelten habe er auch nicht gewusst, dass seine Frau ein überhöhtes Gehalt als Leiterin einer Kita bezogen hatte. Außerdem bestritt er in der Erklärung Absprachen mit der Frankfurter Awo, berichtet unser Reporter aus dem Gerichtssaal.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Feldmann hatte außerdem über seinen Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter stellen lassen. Dieser sei den Angaben zufolge mit einer Oberstaatsanwältin verheiratet, die wesentliche Vorwürfe gegen Feldmann an die Medien weitergegeben habe. Der Richter müsse also über die Pressearbeit seiner Frau urteilen. Der Antrag wurde bereits zu Anfang des Prozesstages abgelehnt.
Die Gründe für den Antrag
Feldmanns Verteidiger Hofferbert hatte unserem Reporter zuvor gesagt, es bestehe die Besorgnis, "dass er das nicht mit der notwendigen Objektivität, Distanz und Neutralität tun wird".
Feldmann entschuldigt sich bei seiner Tochter
Staatsanwaltschaft wirft Feldmann Vorteilsnahme vor
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Rathauschef vor, sich und seiner damaligen Lebensgefährtin durch sein Amt Vorteile verschafft zu haben. Der Prozess steht in Verbindung mit dem sogenannten Awo-Skandal um ehemalige Führungsfunktionäre des Sozialverbands Arbeiterwohlfahrt (Awo) in der Stadt.
Arbeitsvertrag ist Thema
Bei der Awo habe Feldmanns damalige Lebensgefährtin einen Arbeitsvertrag erhalten, der deutlich höher dotiert gewesen sei als für eine Berufsanfängerin üblich, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Ankläger sprachen von einer stillschweigenden Übereinkunft, dass Feldmann sich im Gegenzug in seinem Bürgermeisteramt "wohlwollend gegenüber der Awo Frankfurt verhalten" würde. In Feldmanns verlesener Erklärung lies er verlauten, er habe als Oberbürgermeister die Arbeiterwohlfahrt (Awo) "an keiner Stelle vorteilhaft behandelt".
Feldmann will Unschuld beweisen
Feldmann hatte wiederholt erklärt, er hoffe auf die Klärung der Anschuldigungen gegen ihn. Er sei fest davon überzeugt, vor Gericht seine Unschuld beweisen zu können. Vor dem Gerichtsgebäude gab es Protest gegen den Oberbürgermeister, gegen den auch ein Abwahlverfahren läuft.
Das Wichtigste zum Prozess und seinen politischen Begleiterscheinungen:
Awo-Skandal
Medienberichte über das überhöhte Gehalt der damaligen Lebensgefährtin und mittlerweile getrennt lebenden Ehefrau Feldmanns hatten 2019 den Awo-Skandal ausgelöst. Seitdem gab es im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue gegen frühere Führungsmitglieder.
Die Awo hat sich später mit einem anderen Vorstand und Präsidium neu aufgestellt und sich von der früheren Führungsriege getrennt. Feldmanns Frau hatte bereits überhöhte Bezüge nach Bekanntwerden der Affäre zurückgezahlt.
Abwahl
Forderungen nach Konsequenzen Feldmanns gab es schon seit Bekanntwerden des Falls. Spätestens seit die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat, fordern fast alle Parteien im Römer Feldmanns Rücktritt. Im Juli leiteten die Stadtverordneten ein Abwahlverfahren ein. In einer gemeinsamen Kampagne werben die Frankfurter Koalitionsparteien (Grüne, SPD, FDP, Volt) sowie die größte Oppositionspartei CDU für die Abwahl Feldmanns.
Feldmann hat bereits angekündigt, seinen Posten bis 2024 behalten zu wollen, falls es bei dem Bürgerentscheid am 6. November nicht zu einer Abwahl kommt. Um das umstrittene Stadtoberhaupt aus dem Amt zu wählen, müssten 30 Prozent der am Abstimmungstag Wahlberechtigten gegen Feldmann stimmen. Das wären etwas mehr als 150.000 Menschen.
Prozess
Der Prozess gegen Feldmann ist öffentlich. Zwar hat der Fall durch die seit Jahren andauernde Berichterstattung über die Awo-Affäre und die Beziehungen zwischen Feldmann und Awo hohe öffentliche Aufmerksamkeit, wie in jedem Strafprozess gilt aber bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung für den Angeklagten.
Im Laufe des Prozesses sollen 13 Zeugen vernommen werden. Einer der Anwälte Feldmann sagt der FNP: "Ich finde nach wie vor, dass es nichts Handfestes, keinen richtigen Beweis gegen meinen Mandanten gibt."
Feldmann will sich am 27. Oktober im Prozess äußern - aber nur über seinen Anwalt.
Was passiert bei einer Verurteilung?
Was würde Feldmann im Falle einer Verurteilung drohen? Der Vorwurf der Vorteilsannahme eines Amtsträgers ist im deutschen Strafgesetzbuch im Paragrafen 331 geregelt. Zu den Amtsträgern zählen Beamte und Notare, aber auch Minister oder Oberbürgermeister. Bei einer Verurteilung kann gegen sie eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Laut Strafgesetzbuch gilt eine Straftat, die mit einem Mindestmaß von einem Jahr Gefängnis oder mehr geahndet wird, als Verbrechen. Paragraf 45 des Strafgesetzbuches legt zu Verlust einer Amtsfähigkeit fest: "Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen."