Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Geldstrafe für Feldmann gefordert
Plädoyer der Staatsanwaltschaft - Geldstrafe für Feldmann gefordert
Wegen Vorteilsannahme in zwei Fällen soll der frühere Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe in Höhe von 31 500 Euro verurteilt werden.
Dabei geht es um die Anstellung Feldmanns damaliger Freundin als Leiterin einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (Awo) zu einem übertariflichen Gehalt. Dazu habe sie einen Schein-Minijob und einen Dienstwagen erhalten, sagte Staatsanwalt Johannes Schmidt vor dem Frankfurter Landgericht.
Der Awo gegenüber "verpflichtet gefühlt"
Die für die Einstellung zuständige damalige Sonderbeauftragte der Frankfurter Awo, Hannelore Richter, habe diese Vorteile gewährt, um Feldmanns Wohlwollen zu erhalten. Feldmann sei sich dessen bewusst gewesen und habe sich der Awo gegenüber verpflichtet gefühlt.
Im anderen Fall geht es um Unterstützung Feldmanns durch Richter während seines Wahlkampfs zur Wiederwahl. Feldmann soll dem Willen der Staatsanwaltschaft zufolge 180 Tagessätze zu je 175 Euro zahlen.