Hof bei Gelnhausen angezündet - Urteil gegen 56-Jährige rechtskräftig
Die Verurteilung einer 56 Jahre alten Frau wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung zu acht Jahren Haft ist rechtskräftig. Nach Angaben des Landgerichts Hanau legten weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung Revision ein.
Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die an einer schweren Depression leidende Frau im vergangenen August nachts ein historisches Hofgut, in dem sie seit Jahren zur Miete wohnte, in betrunkenem Zustand in Brand gesteckt und dabei den Tod von drei Bewohnern "billigend in Kauf genommen" hat.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafe gefordert
Das Gericht blieb in dem vor eineinhalb Wochen verkündeten Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verlangt hatte. Die Verteidigung hatte sich für eine Freiheitsstrafe "im Ermessen des Gerichts" ausgesprochen.
Schaden bei Gelnhausen in Millionenhöhe
Die Nachbarn der Angeklagten hatten den Brand überlebt, weil sie von ihren Hunden rechtzeitig gewarnt wurden und ins Freie fliehen konnten. Das laut Gericht "liebevoll restaurierte" und unter Denkmalschutz stehende Hofgut Kaltenborn aus dem 17. Jahrhundert nahe Gelnhausen im Main-Kinzig-Kreis im wurde bei dem Brand völlig zerstört. Der Schaden wird auf etwa 2,6 Millionen Euro geschätzt.
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