Prozess gegen Fahrer beginnt: Kind bei Unfall in Frankfurt getötet
Prozess gegen Fahrer beginnt - Kind bei Unfall in Frankfurt getötet
Über ein Jahr nach einem tödlichen Unfall in Frankfurt, bei dem ein Kind ums Leben gekommen ist, hat am Montag im Landgericht der Prozess gegen den Autofahrer begonnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 54-Jährigen unter anderem die Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge vor. Er soll seinen elfjährigen Sohn und dessen siebenjährigen Halbbruder von der Mutter entführt und mit ihnen am 3. Juni 2023 mit dem Auto unterwegs gewesen sein, dabei hatte er zwischen 1,85 und 2,17 Promille Alkohol intus.
Kind aus dem Wagen geschleudert
Die beiden Kinder waren der Anklage zufolge nicht angeschnallt gewesen. Der Kleinwagen des Angeklagten kam in der Nähe des Palmengartens von der Straße ab, prallte gegen einen Baum und überschlug sich. Dabei wurde der Siebenjährige aus dem Wagen geschleudert und tödlich verletzt - er starb rund eine Stunde später im Krankenhaus. Sein Halbbruder und dessen Vater erlitten schwere Verletzungen.
Fahrer mit wenig Erinnerung
Der Angeklagte schilderte beim Prozessauftakt nur wenige Erinnerungen. Die beiden Jungs in seinem Wagen hätten sich kurz vor dem Crash viel bewegt, hieß es sinngemäß in der von seinem Rechtsanwalt im Frankfurter Landgericht verlesenen Erklärung. Plötzlich habe er einen Arm am Lenkrad gesehen und als Nächstes einen Baum.
Schilderungen gehen auseinander
Der wohl alkoholkranke Mann bezeichnete den Siebenjährigen am Montag außerdem mehrfach als seinen "besten Freund", er habe ihn geliebt wie seinen eigenen Sohn. Sie seien alle zusammen eine "perfekte Patchworkfamilie" gewesen.
Leiblicher Vater spricht von schlimmer Situation
In der Schilderung des Vaters des getöteten Siebenjährigen hörte sich das anders an. "Ich habe Regeln aufgestellt und er hat sie gebrochen", sagte der Mann in seiner Zeugenaussage. In den Tagen vor dem tödlichen Unfall sei es immer schlimmer geworden. Er habe die Kinder teilweise unerlaubt abgeholt - auch am Unfalltag soll der Angeklagte die Fahrt gegen den Willen der Eltern gemacht haben.
Die 21. Große Strafkammer des Frankfurter Landgerichts hat mehrere Fortsetzungstermine geplant, das Urteil wird für September erwartet.
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