Nach Mord im Jahr 1988 in Hanau: Lebenslange Haft für Sektenführerin
Urteil nach Mord 1988 in Hanau - Lebenslange Haft für Sektenchefin
Eine mutmaßliche Sektenführerin ist wegen Mordes an einem kleinen Jungen in Hanau vor 35 Jahren schuldig gesprochen worden.
Sie erhalte eine lebenslange Haftstrafe, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung im Frankfurter Landgericht.
Mord im Jahr 1988 - Ermittlungen erst 27 Jahre später
Der vierjährige Jan war der Sohn von Sektenmitgliedern gewesen, er wurde am 17. August 1988 ermordet. Die Behörden gingen lange von einem Unglücksfall aus, erst im Jahr 2015 wurde wieder ermittelt. Fünf Jahre später verurteilte das Hanauer Landgericht die Deutsche wegen Mordes.
Bundesgerichtshof hob erstes Urteil auf
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf und verwies den Fall zum erneuten Prozess an das Landgericht in Frankfurt. Dort verhandelte seit dem vergangenen Frühjahr eine Schwurgerichtskammer gegen die heute 76-Jährige.
Alles was ihr für euren Tag wissen müsst:
Die Nachrichten des Tages schnell und kompakt jeden Morgen direkt von unserem Newsdesk auf euer Smartphone. Abonniert jetzt unseren WhatsApp-Channel – natürlich kostenlos.