Monsterfüße und Hexenmasken - ADAC warnt vor Kostümierung am Steuer
Teilnehmer der anstehenden Fastnachtsumzüge sollten dem ADAC zufolge davon absehen, vollständig kostümiert Auto zu fahren.
Versicherungen könnten Unfallschäden nicht übernehmen oder Ansprüche kürzen, wenn der Verursacher beim Fahren eine Gesichtsmaske oder ein einschränkendes Kostüm getragen hatte, wie der ADAC Hessen-Thüringen mitteilte.
Strafverfahren droht
Es gebe zwar kein Verbot, kostümiert Auto zu fahren. Die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit dürften aber nicht gestört werden, hieß es. Im schlimmsten Fall drohe hierbei ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Deshalb rät der ADAC Autofahrern: "Vorsicht bei Monsterfüßen und Hexenmasken."
Große Straßenumzüge in Hessen
Am Wochenende erreichen die Straßenumzüge in Hessen ihren Höhepunkt. Autofahrer sollten sich daher auf großflächige Straßensperrungen in Städten wie Frankfurt, Kassel und Fulda einstellen. In Frankfurt findet am Sonntag mit 350 000 Besuchern der größte hessische Fastnachtszug statt, weshalb es schon ab 6.00 Uhr morgens bis zum Abend zu Sperrungen der Innenstadt kommen sollte.
Der ADAC rät, sich vor der Fahrt über Einschränkungen zu informieren und im besten Fall außerhalb der Innenstädte zu parken.