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Urteil in Aschaffenburg: Lebenslange Haft für Mordversuch an Ex-Frau

Mordversuch in Aschaffenburg - Lebenslange Haft nach Attacke auf Ex-Frau

© dpa

Nach einem heftigen Angriff in Aschaffenburg im Januar wurde ein 39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt (Symbolbild).

Im Januar passt ein Mann die Mutter seiner Kinder in der Aschaffenburger Innenstadt ab. Wie aus dem Nichts attackiert er sie mit einem Messer. Für das Gericht ist das ein klarer Mordversuch.

Das Urteil fällt am Dienstag: Lebenslange Haft für den Täter.

Wuchtige Messerstiche auf wehrlose Frau

Die vielen wuchtigen Messerstiche des Mannes auf seine nahezu wehrlose Ex-Frau würden den klaren Mordversuch ausmachen, so das Landgericht Aschaffenburg. Dafür verurteilte die Große Strafkammer den 39-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie eine Gerichtssprecherin nach der Entscheidung sagte. Die Tat sei heimtückisch und aus niederen Beweggründen erfolgt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Körper des Opfers für immer gezeichnet

Das Opfer ist eine sechsfache Mutter - sie hatte die Attacke ihres Ex-Mannes im Januar in der Aschaffenburger Innenstadt schwer verletzt überlebt. Das Gesicht der 36-Jährigen ist seither von Narben übersät, ebenso der Oberkörper.

Täter wollte sich rächen

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt, dass sich der Somalier an seiner Ex rächen wollte, weil sie sich von ihm getrennt hatte. Der Mann habe das Opfer für sein als schlecht empfundenes Leben verantwortlich gemacht. Er sei voller Missgunst und Neid gewesen, dass seine Ex mit den drei gemeinsamen Kindern glücklich gewesen sei, während er auf der Straße lebe, hieß es in der Anklage.

Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessauftakt am 9. Juli eingeräumt, zu seinen Motiven aber nichts gesagt.

Verhalten nicht akzeptabel

Das Verhalten des Angeklagten seiner Familie gegenüber, sein Frauenbild und sein Verständnis vom Rechtsstaat sei nicht hinzunehmen, so die Kammer. Außerdem begründete sie: Die durch nichts gerechtfertigte massive Gewalt sei unerträglich.

Die Verteidigung hatte auf versuchten Totschlag plädiert und zehneinhalb Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Malina Homann

Redaktion
Malina Homann

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