Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Niersbach eingestellt
Sommermärchen-Prozess - Verfahren gegen Ex-DFB-Boss eingestellt
Das Verfahren im Sommermärchen-Prozess gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach ist unter Auflagen eingestellt worden.
Dies gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Frankfurt/Main, Eva-Marie Distler, bei einer weiteren Verhandlung rund um die Vorgänge der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bekannt.
Geldauflage von 25.000 Euro
Bei der Erfüllung einer Geldauflage von 25.000 Euro bis zum 9. September zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung müsse sich der 73-Jährige nicht mehr vor Gericht verantworten.
Verdacht der Steuerhinterziehung
"Dies ist kein Freispruch. Der Tatverdacht besteht weiter, auch wenn die Schuld als gering zu betrachten ist", sagte Distler über die Einstellung des Verfahrens gegen Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Die Vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung damit, dass Niersbach "möglicherweise der Einzige ist, der nicht explizit involviert war in die Vorgänge".
Staatsanwaltschaft stimmt Einstellung zu
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die eine Geldauflage von 58.000 Euro angedacht hatte, stimmte der Einstellung zu. Diese Entscheidung sei "sachdienlich und gerechtfertigt", sagte Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel bei der Verhandlung.
WM-Affäre löste tiefen Fall für Niersbach aus
Laut Distler sei Niersbach durch den Skandal am tiefsten gefallen. "Für ihn war es ein persönliches Waterloo. Er hat alle Ämter verloren. Die Auswirkungen waren deutlich höher als bei den anderen Angeklagten", sagte die Vorsitzende Richterin. Schon vor der Sommerpause des Steuerprozesses hatte sie die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt aus gesundheitlichen Gründen verfügt.
Spitzenfunktionäre des DFB vor Gericht
In dem Prozess ist neben Niersbach und Schmidt der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger angeklagt. Die einstigen Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro gekürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.