Erneute Geldstrafe - Vater von Hanau-Attentäter verurteilt
Volksverhetzung, Beleidigung und eine Reihe weiterer Vorwürfe: Der Vater des Hanauer Attentäters ist erneut verurteilt worden - diesmal zu einer Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro.
Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von HIT RADIO FFH. In dem Prozess am Hanauer Amtsgericht waren neun verschiedene Strafverfahren zusammengefasst worden. Dem Mann wurden unter anderem auch die Missachtung von Näherungsverboten zu Angehörigen der Anschlagsopfer, Hausfriedensbruch, falsche Verdächtigung und Nötigung vorgeworfen.
Bei Urteilsverkündung nicht da
Der 77-Jährige fehlte bei der Urteilsverkündung. Er sei "zweifelsohne rassistisch", erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Er habe die Menschenwürde von Migranten "böswillig verächtlich gemacht".
Bestraft wurde der Mann auch, weil er sich einer Angehörigen eines Anschlagsopfers, die in seiner Nähe wohnt, trotz Verbots immer wieder genähert hatte. Er habe Menschen mit Migrationshintergrund und auch den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) wiederholt beleidigt.
Rassistischer Anschlag des Sohnes
Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.
Angeklagter legt sich auf den Boden
Zu Beginn des Prozesses war der Angeklagte mehrfach nicht erschienen. Er wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt. Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess.
Sogar Verteidiger wendete sich ab
Der Verteidiger des Angeklagten hatte zunächst eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragt, da die Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten überprüft werden müsse. Dann bat er um seine Entpflichtung als Verteidiger, da sein Mandant jeglichen Kontakt mit ihm abgebrochen habe. Beides lehnte die Strafrichterin ab.
Mehrfach vorbestraft
Der Mann war bereits in zwei früheren Verfahren vom Amts- und Landgericht Hanau wegen Beleidigung rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. Gegen die bereits erlassenen Strafbefehle hatte der Angeklagte Einspruch erhoben.
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