Ab heute Verbot in Frankfurt - Keine E-Scooter in U- und Straßenbahnen
In den Frankfurter U- und Straßenbahnen dürfen ab heute keine E-Roller mehr mitgenommen werden. Das Verbot tritt jetzt mit Beginn des Oktobers in Kraft.
Grund für die neue Regelung sind Sicherheitsbedenken bei den Lithium-Ionen-Akkus der Roller, wie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) mitteilte. In Darmstadt gibt es so eine Regel auch schon.
Explosionen der Roller möglich
Die Akkus seien oftmals nicht ausreichend auf mechanische Festigkeit geprüft. Dies berge ein erhöhtes Risiko von Bränden, Explosionen und gesundheitsgefährdenden Rauchgasen. "Wir wollen für unsere Fahrgäste auf Nummer sicher gehen", erklärt Bernd Conrads von der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gegenüber HIT RADIO FFH.
Verbot auch in anderen Städten
Die Entscheidung folgt einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Verbote werden bereits in vielen anderen deutschen Städten wie Berlin, Hamburg, München und Köln umgesetzt. Die VGF verweist auf gravierende Vorfälle im europäischen Ausland sowie auf mehrere Gutachten, die das Mitnahme-Verbot stützten.
Andere E-Geräte erlaubt
Das Verbot betrifft ausschließlich E-Roller. Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, da ihre Akkus strengeren Sicherheitsanforderungen genügen. Zukünftig plant der VDV eine Positivliste für E-Roller, sofern Hersteller höhere Sicherheitsnachweise vorlegen.
Nach Angaben des hessischen Verkehrsministers Kaweh Mansoori (SPD) im Juni war die Verbotsempfehlung bislang in Hessen noch nicht umgesetzt worden.
Kritik von Grünen
"Das Verbot ist in der Sache nicht zu begründen, schadet dafür aber der Verkehrswende in Hessen", sagte Katy Walther, Verkehrssprecherin der Grünen-Landtagsfraktion. Gerade aus dem Umland würden viele Pendlerinnen und Pendler private E-Scooter nutzen, um die ersten und letzten Meilen zwischen Zuhause, Haltestelle und Arbeit schneller zurückzulegen. "Wer für den Weg zur Haltestelle jetzt wieder ins Auto steigt, wird vielleicht nicht am Bahnhof halten, sondern durchfahren und damit als Fahrgast für Busse und Bahnen verloren gehen."
Eine Anfrage im Landtag habe zudem ergeben, dass es noch nie zu gefährlichen Vorkommnissen mit zugelassenen Elektrokleinstfahrzeugen gekommen sei.
Regelung nicht beim RMV
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) arbeite darauf hin, die Mitnahme von E-Tretrollern, E-Fahrrädern und Pedelecs in größtmöglichem Maße im ÖPNV sicherstellen zu können, sagte ein Sprecher. Wichtig sei dem RMV eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung. "Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau", sagte der Sprecher.
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