Solarzellen dürfen Nachbarn nicht blenden - Gericht entscheidet Streit
Gericht entscheidet Streit - Solarzellen dürfen Nachbarn nicht blenden
Das ist ein spannendes Urteil für alle Photovoltaik-Besitzer: Die Solarzellen auf dem Dach dürfen laut Landgericht Frankenthal Nachbarn nicht blenden. Im konkreten Fall muss jetzt ein Ehepaar aus Neustadt an der Weinstraße die Anlage umbauen.
Die Nachbarn hatten sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin bei dem Ehepaar beschwert. Sie seien unter anderem im Garten, auf der Terrasse und im Wohnzimmer von den Solar-Panels geblendet worden - immer zwischen 17 Uhr und 18 Uhr in den Sommermonaten.
Spiegelung so hell wie Blick in die Sonne
Eine Gutachterin stellte im Laufe des Prozesses fest, dass die Spiegelung dabei so hell war, wie wenn die Nachbarn direkt in die Sonne geschaut hätten. Zeitweise konnten sie dadurch schlechter sehen, sagten die Richter. Es sei ihnen nicht zumutbar gewesen, die Terrasse und die betroffenen Räume nicht zu nutzen bzw. die Rollos herunter zu lassen.
Solaranlage muss neu ausgerichtet werden
Das Ehepaar aus Neustadt muss die Solaranlage laut Urteil jetzt so ausrichten, dass sie die Nachbarn nicht mehr blendet. Die Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
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