Schifferstadt: Mofa-Versicherungskennzeichen seit 42 Jahren abgelaufen
Polizei staunt über Mofa-Fahrer - Kennzeichen seit 42 Jahren abgelaufen
Bei einer Polizeikontrolle in Schifferstadt dürften die Beamten sicherlich nicht schlecht gestaunt haben: An einem Mofa war das Versicherungskennzeichen schon seit mehreren Jahrzehnten abgelaufen. Aufgeflogen ist alles nur wegen eines defekten Rücklichts.
"Das ist ein sehr kurioser Fall", berichtete ein Polizeisprecher in Schifferstadt auf Nachfrage von HIT RADIO FFH. Das grüne Kennzeichen am Mofa stamme offenbar aus dem Jahr 1980 und war deswegen schon seit 42 Jahren nicht mehr gültig.
Wollte der Mofa-Fahrer die Polizei mit grünem Kennzeichen täuschen?
Möglicherweise hatte der 66-jährige Fahrer versucht, die Beamten zu täuschen. "Das lässt sich im Moment aber nur vermuten, wir haben noch keine klaren Anhaltspunkte dafür", so der Sprecher. Denn das grüne Kennzeichen von 1980 sei auf den ersten Blick "richtig" gewesen, denn auch die für das Jahr 2022 ausgegeben Versicherungskennzeichen seien derzeit grün. Die Farben wechseln bei Mofas jedes Jahr.
Hintergrund:
- Jedes Jahr wechseln die Farben der Mofa-Versicherungskennzeichen
- möglich sind die Farben grün, schwarz und blau
- 2020 war die Farbe der Kennzeichen schwarz, 2021 blau und 2022 grün. 2023 ist sie wieder schwarz.
- Wechsel ist immer zum 1. März
Kennzeichen sah auf ersten Blick normal aus
Die Polizei hatte den Mann wegen eines defekten Rücklichts kontrolliert. Beim Kennzeichen hatten die Beamten im ersten Moment erst mal keinen Verdacht geschöpft. Aus der Entfernung dachten sie laut Polizeisprecher also wohl, "es passe alles".
Tatsächlich seit 42 Jahren unterwegs oder nur in 2022?
Bei näherem Hinschauen sei aber aufgefallen, dass die Jahreszahl auf dem Kennzeichen nicht stimme. Ob der Mann tatsächlich über 40 Jahre mit dem falschen Kennzeichen unterwegs war oder ob er das Schild nur für das Jahr 2022 heraus geholt hatte, sei noch unklar.
Jahrzehnte altes Kennzeichen sichergestellt
Das Kennzeichen des Fahrers sei sichergestellt worden. Zudem sei dem 66-Jährigen die Weiterfahrt untersagt worden. Auf ihn wartet jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.