Katzen-Lockdown in Walldorf - Tiere dürfen fünf Monate nicht raus
Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen gilt ab dem 1. April 2023 wieder „Hausarrest“ für Katzen in Teilen von Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis.
Dann dürfen Katzenhalter im Süden Walldorfs ihre Tiere fünf Monate lang nicht mehr aus dem Haus lassen - es sei denn, sie werden an die Leine genommen oder mit einem GPS-Sensor versehen.
Zweites Ausgangsverbot für Katzen in Walldorf
Das Ausgangsverbot tritt in Walldorf zum zweiten Mal in Kraft. Schon 2022 hatte es eine entsprechende Regelung gegeben. Die Allgemeinverfügung hat der Rhein-Neckar-Kreis erlassen.
Bürgermeister: Vogel ist vom Aussterben bedroht
Bürgermeister Matthias Renschler sagt über die Haubenlerche: "Es handelt sich hierbei um eine streng geschützte und mittlerweile in Baden-Württemberg akut vom Aussterben bedrohte Art." Landrat Stefan Dallinger ergänzt in einer Mitteilung des Kreises, dass die Maßnahmen im Jahr 2022 Wirkung gezeigt hätten. Katzen sollen durch die Regeln nicht in die Brutgebiete der Haubenlerche laufen.
Es drohen hohe Strafen
Laut Maßnahmen-Katalog drohen bei einem Verstoß saftige Strafen, die bis zu 50.000 Euro hoch gehen. Im Jahr 2022 musste ein Katzenhalter deswegen 500 Euro Strafe zahlen.
Nabu Hessen: Katzen-Lockdown wenig sinnvoll
Für Bernd Petri, Ornithologe und stellvertretender Vorsitzender des Nabu Hessen, ist ein solcher Katzen-Lockdown für Hessen wenig hilfreich, um die Haubenlerche zu retten. "Katzen einzusperren, macht keinen Sinn", sagte Petri. Oftmals tauche die Haubenlerche vorübergehend an Baustellen auf, wenn der Boden frei liege. Wichtiger sei der Erhalt von Rohböden - beispielsweise in Gewerbegebieten oder in der Umgebung von Pferdehöfen. "Es braucht eine Kooperation mit Unternehmen und landwirtschaftlichen Gehöften", sagte Petri.