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Darmstadt: Lebenslange Haft wegen Mordes an Ex-Freundin

Ex-Freundin brutal ermordet - 25-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter

Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des vorsitzenden Richters am Landgericht Darmstadt.
© dpa

Akten liegen vor Beginn eines Prozesses am Platz des vorsitzenden Richters am Landgericht Darmstadt (Symbolbild).

Wegen Mordes an seiner ehemaligen Partnerin hat das Landgericht Darmstadt einen 25-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Mann hatte zugegeben, die 30 Jahre alte Deutsche am 24. November 2022 in der ehemals gemeinsamen Darmstädter Wohnung mit einem Kochmesser erstochen zu haben. Die Rechtsmedizin hatte 45 Stich- und Schnittverletzungen bei der Toten festgestellt.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Mit dem Urteil folgte das Gericht, das auch die besondere Schwere der Schuld feststellte, komplett der Staatsanwaltschaft. Mit der Feststellung der Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Entlassung des Mannes aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, ohne ein Strafmaß zu nennen.

Getötete hatte Beziehung beendet

"Der Angeklagte ist ein Mann, der es nicht zulässt, dass Frauen, die er dominiert und isoliert, ihn verlassen", erklärte der Vorsitzende Richter Volker Wagner die niederen Beweggründe. Die Getötete hatte die Beziehung beendet, weil der Angeklagte ihr ins Gesicht geschlagen hatte.

 

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Mann tötete heimtückisch

Heimtücke sah das Gericht darin, dass der Angeklagte die Situation am Tattag so gestaltete, dass er töten konnte. Die Frau hatte ihm angekündigt, ihren Autoschlüssel aus der Wohnung zu holen. Der 25-Jährige habe sich daraufhin krankgemeldet. Seiner Ex-Freundin schrieb er, dass er an dem Tag eine LKW-Tour habe, und dass der Schlüssel im Schreibtisch sei. Die Geodaten seines Handys zeigten später, dass er stets in der Wohnung war.

Angeklagter griff Ex-Freundin versteckt an

Die Studentin hatte ihrem Ex-Freund die Abwesenheit geglaubt, war mit ihrem Schlüssel in die Wohnung gekommen und an den Schreibtisch gegangen, wo sie mit dem Rücken zur Küche stand. Dort versteckte sich der Angeklagte und griff sie an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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