Vor dem Verwaltungsgericht - Klage gegen die OB-Wahl in Mannheim
Drei Monate nach der Oberbürgermeisterwahl in Mannheim ist deren Ergebnis heute Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe war zuvor eine Klage und ein Eilantrag eingegangen. Zuerst hatte der "Mannheimer Morgen" darüber berichtet.
Wer die Klage eingereicht hatte, war vor Beginn der Verhandlung am Dienstag (10.10.) noch unklar.
Denkbar knapper Wahlausgang
Der zweite Wahlgang um das OB-Amt in der zweitgrößten Stadt Baden-Württembergs war am 9. Juli denkbar knapp ausgegangen: Der CDU-Kandidat Christian Specht hatte die Wahl nach dem amtlichem Endergebnis mit nur 859 Stimmen Vorsprung auf seinen Gegenkandidaten Thorsten Riehle (SPD) gewonnen. 49,9 Prozent der abgegebenen Stimmen entfielen auf Specht, Riehle bekam 48,7 Prozent. Spechts Sieg stellte eine Zäsur in der politischen Stadtgeschichte dar, denn die SPD musste damit im Sommer nach mehr als 50 Jahren die Führung im Mannheimer Rathaus abgeben. Der bisherige SPD-Amtsinhaber Peter Kurz war nicht mehr angetreten.
Specht zunächst nur "bestellter Oberbürgermeister"
Gegen das Wahlergebnis waren in der Folge mehrere Einsprüche beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht worden. Die Behörde wies sie zurück, doch der Klageweg blieb weiter offen. Daher war Specht vom Mannheimer Gemeinderat Anfang August nur zum sogenannten bestellten Oberbürgermeister gewählt worden. Damit sei er laut Stadtverwaltung der Leiter der Verwaltung, stehe dem Gemeinderat vor und vertrete die Kommune - allerdings ohne Stimmrecht.
Bericht: Begründung auf 137 Seiten
Nach einem Bericht des "Mannheimer Morgens" hatte der Kläger seine Klage gegen den Wahlgang auf 137 Seiten begründet. Geladen habe das Verwaltungsgericht laut dem Bericht neben dem Kläger auch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Vertreterin des Landes, Christian Specht als Sieger der Wahl und die Stadt Mannheim. Verhandelt wird im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim.