Doppelmord-Fall Darsow in Babenhausen: Gericht bestätigt Urteil
Doppelmörder erneut gescheitert - Gericht bestätigt Urteil im Fall Darsow
Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow aus Babenhausen (Kreis Darmstadt-Dieburg) in einem Zivilverfahren zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt und mögliche neue Beweise zu der Gewalttat nicht zugelassen.
Das OLG bestätigte in Darmstadt damit das Urteil der ersten Instanz zur Zahlung von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen in allen Punkten und ließ eine Revision nicht zu.
Anwalt kündigt Beschwerde an
Bei der Summe geht es um erbrachte Leistungen für eine bei dem Verbrechen überlebende Tochter. Der Anwalt von Andreas Darsow, Sina Moslehi, kündigte nach der Verhandlung wegen der Nichtzulassung der Revision eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof an.
Darsow beteuert seit Jahren seine Unschuld
Die Familie und die Anwälte des 2011 in einem Strafprozess verurteilten Darsow erhofften sich mit möglichen neuen Beweisen Ansatzpunkte für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Ehefrau zusammen mit dem heute 54-jährigen Verurteilten, der seine Unschuld beteuert, um eine solche Wiederaufnahme. Hierfür gelten aber strenge Regeln.
Frau will Privatdetektiv engagieren
Darsows Frau Anja zeigte sich nach dem jetzt ergangenen Urteil enttäuscht und bekräftigte auf FFH-Nachfrage, weiterkämpfen zu wollen: Sie kündigte an, einen Privatdetektiv zu engagieren, um mögliche neue Beweise für die Unschuld ihres Mannes zu sammeln.
Eheleute erschossen, Tochter schwer verletzt
In seinem Urteil 2011 sah es das Landgericht Darmstadt als erwiesen an, dass der Deutsche im April 2009 seinem Nachbarn nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung auflauerte und ihn erschoss. Anschließend ging er dem Urteil zufolge in das Haus und schoss der schlafenden Ehefrau zwei Kugeln in den Kopf. Auch auf die behinderte Tochter schoss er, sie überlebte schwer verletzt.
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