44-Jährige beim Sex erdrosselt - Mann in Darmstadt wegen Mordes verurteilt
Nach dem Tod einer Frau durch Erwürgen beim Sex hat das Landgericht Darmstadt einen 30-Jährigen zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt.
Zugunsten des drogen- und alkoholabhängigen Verurteilten sah das Gericht eine wegen Enthemmung verminderte Schuldfähigkeit.
Frau in Bensheim beim Sex erwürgt
Der Angeklagte, der laut Psychiatern eine Persönlichkeitsstörung hat, hatte im Prozess nichts zu den Vorwürfen gesagt. Nach Auffassung des Gerichts erwürgte der Mann Ende März 2023 im südhessischen Bensheim zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs eine 44 Jahre alte Frau.
Mann hatte Notruf selbst abgesetzt
Er hatte in der Tatnacht selbst einen Notruf abgesetzt und dabei von Sex mit einvernehmlichen "Würgespielen" gesprochen. An dieses Einvernehmen glaubte das Gericht aber wegen gegenteiliger Zeugenaussagen nicht.
Gericht folgt Auffassung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft, die die Tat ebenfalls als Mord unter verminderter Schuldfähigkeit bewertet, aber zwölf Jahre Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert hatte. "Die Wurzel seiner Taten ist immer dieselbe: Seine Gewaltbereitschaft zur Durchsetzung seiner Interessen", hatte Staatsanwältin Eva Heid in ihrem Plädoyer gesagt.
Verteidiger hatten Tat anders bewertet
Die Verteidiger hatten die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge bewertet und auf "eine Freiheitsstrafe im einstelligen Bereich" plädiert. Sie sahen keine Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung. Dass ihr Mandant für den Tod der Frau verantwortlich war, bezweifelten sie jedoch nicht.
Entscheidung über Sicherungsverwahrung aufgeschoben
Die Schwurgerichtskammer verhängte jetzt noch keine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten, obwohl sie die Voraussetzungen für gegeben hält. Das Gericht sah zu dessen Gunsten seine Alkoholisierung von mehr als zwei Promille und, dass er sich stellte. Es liege am Angeklagten, sich in der Haft entsprechend zu verhalten, "oder für immer weggeschlossen zu werden", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung sei nur aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.