Urteil in Frankenthal: Zu hohe Hecke schließt Nachbar-Ansprüche aus
Gericht klärt Hecken-Streit - Wer muss hier eigentlich was kürzen?
Das dürfte viele Heckenbesitzer interessieren: Wer selbst eine Wucher-Hecke hinter dem eigenen Zaun hat, darf von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass der seine Hecke kürzt - auch wenn die eigentlich zu hoch ist und gegen das Gesetz verstößt.
Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden, wie das Gericht mitgeteilt hat. Das Urteil gelte zunächst für zwei Nachbarn aus Ludwigshafen, aber auch andere Gerichte können sich naturgemäß daran orientieren.
Beide Nachbarn hatten Wucher-Hecken
Der konkrete Fall vor dem Landgericht einfach erklärt:
Nachbar 1 hat eine Hecke, die 2,20 Meter groß ist und damit rund 70 cm zu lang. Nachbar 2 wollte die weg haben.
Das Problem war laut Gericht jetzt aber, dass Nachbar 2 selbst eine gut vier Meter hohe Kugelhecke auf seinem Grundstück hat, dazu eine massive Zypresse. Das heißt, auch seine Gewächse seien eigentlich illegal.
Zu hohe Hecke schließt Ansprüche gegen Nachbarn aus
Entsprechend könne er gegen seinen Nachbarn keine Ansprüche stellen. Juristen sprechen von "Treu und Glauben". Das bedeutet, wer sich selbst regel- oder treuwidrig verhalte, könne von seinem Nachbarn nichts verlangen.