Mehr Lärmschutz in Dieburg - Ab sofort gilt 30 km/h am Minnefeld
Auf der Landesstraße L 3094 in Dieburg, die durch das dicht besiedelte Minnefeld führt, gilt ab sofort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Bisher war auf diesem Abschnitt, der nahe an Wohnhäusern vorbeiführt und am Kapuzinerkloster entlang in Richtung Darmstadt verläuft, eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Stundenkilometern erlaubt.
Diese Änderung ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen seitens des Dieburger Rathauses, hat die Stadtverwaltung mitgeteilt.
Tempo-30 für mehr Wohnqualität
Die Stadtverwaltung habe schon seit Jahren eine Temporeduktion in diesem Bereich favorisiert, stieß aber aufgrund der Klassifizierung als Landesstraße auf gesetzliche Hürden. In Dieburg ist ein Tempolimit von 30 km/h in Wohngebieten bereits Standard, mit Ausnahmen auf Hauptverkehrsstraßen. Dort können auf bestimmten Abschnitten, beispielsweise in der Nähe von Kindertagesstätten, Schulen oder Altenwohnheimen, gesonderte Tempo-30-Bereiche eingerichtet werden. So wurde auch auf der Groß-Umstädter Straße vor der Kita „Kindernest“ gehandelt. Ähnliche Maßnahmen wurden bereits 2022 zwischen der Bahnunterführung und dem Kreisverkehr am Marienplatz eingeführt.
Grundlagen der Entscheidung
Die Entscheidung für die Geschwindigkeitsreduktion basiert auf Verkehrszählungen und rechnerischen Simulationen, durchgeführt von Hessen Mobil - der Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen. Diese Maßnahmen ergaben eine erhebliche Lärmbelastung für die Anlieger, was eine rechtliche Grundlage für die Anordnung von Tempo 30 schuf. Im März wies Bürgermeister Frank Haus in Abstimmung mit der lokalen Straßenverkehrsbehörde die Umsetzung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung an, die nun mit der Aufstellung der Schilder durch Hessen Mobil in Kraft getreten ist.
Hintergrund der Maßnahme
Kommunen können auf Hauptverkehrsstraßen Tempo-30-Zonen nur unter bestimmten Bedingungen einrichten, etwa wenn der Straßenzustand schlecht ist, die Gehwege zu schmal sind oder eine gesundheitsgefährdende Lärmbelästigung für Anwohner vorliegt. Das Bundesverkehrsministerium führt alle fünf Jahre Verkehrszählungen auf Bundesstraßen durch, an denen sich Hessen Mobil beteiligt und zusätzlich Zählungen an Landesstraßen vornimmt. Diese Daten dienen als Basis für die Entscheidungen zu Temporeduktionen zum Schutz der Anwohner, wie nun im Fall des Minnefelds umgesetzt.