Zwei weitere Schweinepest-Fälle - Kreis Bergstraße weitet Schutzone aus
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und Rheinland-Pfalz ist die sogenannte Restriktionszone im Kreis Bergstraße erweitert worden.
Innerhalb dieser Zone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, etwa eine Leinenpflicht für Hunde, aber auch Vorgaben für die Jagd und die Landwirtschaft.
Zwei Schweinepest-Fälle
Der Kreis Bergstraße begründet die Entscheidung mit dem Fund zweier positiv auf die Seuche getesteten Wildschweinen im rheinland-pfälzischen Eich.
Jagd muss in Schutzzone ruhen
Alle Reviere nördlich der B 47 zwischen dem Rhein und Lorsch liegen demnach nun in der erweiterten Zone, sodass die Jagd dort ruhe. Auch die Anzahl der betroffenen Landwirte habe sich deutlich erhöht, heißt es. "In der erweiterten Restriktionszone befinden sich nun neun der insgesamt 110 schweinehaltenden Betriebe im Kreis Bergstraße."
Mehrere Fälle in Hessen und Rheinland-Pfalz
Im Tierseuchenregister waren mit Stand Mittwochabend (17.7.) 21 Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Hessen und fünf Fälle in Rheinland-Pfalz registriert.
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