RP testet Räucherkerzen - Experten warnen vor Allergiegefahr
Aufpassen beim Kauf von Räucherkerzen: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat festgestellt, dass viele Räucherkerzen nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet sind. Das hat die Behörde jetzt mitgeteilt.
Besonders in der Vorweihnachtszeit sind die Produkte beliebt. Allerdings fehlten oft Hinweise auf allergieauslösende Inhaltsstoffe auf den Verpackungen. Die chemikalienrechtlichen Vorgaben werden häufig nicht erfüllt, so das RP.
Notwendige Kennzeichnung
Duftstoffe in Räucherkerzen können Allergien auslösen. Deshalb müssen bestimmte Substanzen bereits ab niedrigen Konzentrationen auf den Verpackungen genannt werden. Dazu gehören Cumarin, Linalool, Isoeugenol und Zimtaldehyd. Schon ab einer geringen Konzentration von 0,01 Prozent müssen Warnhinweise angebracht werden. Aber das Regierungspräsidium kommt nach Tests zum Ergebnis: Die aktuellen Standards werden oft nicht eingehalten.
Prüfung von Importwaren
Auch importierte Räucherkerzen aus Asien standen im Fokus der Überprüfung durch das RP. Viele Händler konnten demnach keine umfassenden Sicherheitsdatenblätter vorlegen und stoppten daraufhin den Verkauf dieser Produkte. Denn die Händler sind verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung von Importwaren.
Hautkontakt möglichst vermeiden, Einatmen unbedenklich
Die möglichen Gefahren liegen vor allem in hautsensibilisierenden Inhaltsstoffen. Die Risiken könnten durch Vermeidung von Hautkontakt vermindert werden. Das Einatmen der Stoffe sei dagegen meist unbedenklich, so das RP.
Vergleich mit Duftlampenölen
Bereits zuvor hatte das Regierungspräsidium Darmstadt ähnliche Prüfungen mit Duftlampenölen gemacht. Auch dort habe der Einzelhandel von der Notwendigkeit der chemikalienrechtlichen Einstufung überzeugt werden müssen. Inzwischen seien solche Produkte im Einzelhandel meist korrekt gekennzeichnet. Das zeige, dass Chemikalienrecht auch bei Naturprodukten wichtig ist.
FFH bei WhatsApp:
News und Infos direkt auf euer Smartphone. Hier dem FFH-Channel folgen.