Kreis Groß-Gerau lockert zum 1. April Maßnahmen gegen die Schweinepest
Schweinepest-Lockerungen - Keine Leinenpflicht im Kreis Groß-Gerau
Im Kreis Groß-Gerau gibt es ab dem 1. April erfreuliche Neuigkeiten in Sachen Afrikanischer Schweinepest (ASP): Der Kreis hebt einige Maßnahmen, die im Kampf gegen die ASP eingeführt wurden, wieder auf.
Dazu gehört die Aufhebung der Anleinpflicht für Hunde im Wald sowie das Ende von Veranstaltungs- und Feuerwerksverboten im Freien. Allerdings müssen Hundebesitzer trotzdem die örtlich geltenden Regeln während der Brut- und Setzzeit beachten.
Erfolgreiche Zusammenarbeit
Diese Änderungen gelten sowohl in der Kernzone als auch in der Sperrzone 2. Die Lockerungen sind das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und verschiedenen Partnern, darunter Jäger, Forstmitarbeiter und Drohnenpiloten, so die Kreisverwaltung.
Herausforderungen bleiben
Trotz der Lockerungen warnt der Erste Kreisbeigeordnete Adil Oyan, dass es noch Jahre dauern wird, bis die Schweinepest vollständig aus der Region verschwunden ist. Er lobt die bisherigen Maßnahmen und die Kooperation aller Beteiligten. Die Region um Groß-Gerau ist besonders stark betroffen, nachdem seit Juni 2024 zahlreiche tote Wildschweine entdeckt wurden. Die Installation vielen Kilometern fester Zäune hat geholfen, die Seuche einzudämmen.
Neue Regelungen für Jagd und Landwirtschaft
Die Jagd auf Wild ist wieder erlaubt, allerdings mit bestimmten Einschränkungen: Die (Einzel-)Jagd auf Schwarzwild, Rotwild, Damwild und Rehwild im Rahmen der geltenden Jagd- und Schonzeiten ist - mit einer Gebietseinschränkung - wieder erlaubt. Keine Erleichterungen für die Jagd gibt es in einer Zone zwischen Rhein und Festzaun.
200 Euro Prämie
Es wird sogar eine Abschussprämie für Wildschweine gezahlt, denn Ziel ist es, den Schwarzwildbestand so weit wie möglich zu reduzieren, und damit auch die Fälle von ASP. Die Abschussprämie für die Jäger beträgt 200 Euro je Tier.
Wieder Waldpflege möglich
Die Landwirtschaft im Kreisgebiet erfährt ebenfalls Erleichterungen. Drohnenflüge zur Wildschweinsichtung, die bislang vor der Ernte durchgeführt werden mussten, sind nur noch im Gebiet zwischen Rhein und Festzaun nötig. Im restlichen Kreisgebiet sind sie nicht mehr vorgeschrieben. Auch der Forst profitiert von den neuen Regelungen. Waldpflegearbeiten können nun wieder uneingeschränkt erledigt werden. Dadurch kann sich das Forstamt Groß-Gerau wieder stärker auf die Pflege des Waldes konzentrieren, nachdem monatelang vor allem der Zäunebau und das Entfernen von Wildschweinkadavern im Vordergrund standen.


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