Einigung geschafft - Zukunftsvertrag für UKGM steht
Uniklinik Gießen/Marburg - Zukunftsvertrag bringt 800 Millionen Euro
Die Kuh scheint vom Eis: Das Land Hessen und die privaten Unikliniken Gießen und Marburg (UKGM) haben eine Einigung auf den lange umstrittenen Zukunftsvertrag bekanntgegeben.
Die private Uniklinik Gießen und Marburg im Besitz der Rhön Klinikum AG soll danach in den nächsten zehn Jahren mindestens rund 800 Millionen Euro erhalten - deutlich mehr als zunächst ausgehandelt worden war. Alle Beteiligten zeigen sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung zufrieden.
Durchbruch bei Vertragsverhandlungen
In den Gesprächen haben Land und UKGM damit einen Durchbruch erzielt. Das Zukunftspapier soll die Investitionsbedarfe des UKGM für die nächsten zehn Jahre sichern. „Wir sind zuversichtlich, dass wir nun alle zentralen Punkte geklärt haben, um diese bis Ende Januar in eine vertragliche Vereinbarung umsetzen zu können," so die Pressemitteilung. Bis dahin soll der alte Vertrag nun doch weitergelten, den die RHÖN KLINIKUM AG im Sommer gekündigt hatte.
Gutes Signal für Beschäftigte, Patienten und Forscher
"Damit geben wir rechtzeitig vor Weihnachten allen Beschäftigten des UKGM und der Universitäten Gießen und Marburg das klare Signal zur Sicherung des Klinikums in den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre“, erklären Wissenschaftsministerin Angela Dorn, Finanzminister Michael Boddenberg und die Verhandlungspartner auf Seiten UKGM und RHÖN KLINIKUM AG.
Vertrag soll Qualität von Versorgung und universitärer Medizin sichern
Vorgesehen ist, dass das Land und das UKGM in den nächsten zehn Jahren mindestens 800 Millionen Euro an den Standorten Gießen und Marburg investieren. Damit soll laut Pressemitteilung eine optimale Gesundheitsversorgung für die Menschen in der Region, die Qualität von Forschung und Lehre sowie die Sicherheit der Arbeitsplätze garantiert werden.
Inflation wird im Vertrag jetzt Rechnung getragen
Der Vertrag habe auch aktuelle Entwicklungen in den Blick genommen. Danach wird der jährliche Zuschuß des Landes gesteigert, um der Inflation Rechnung zu tragen. Das einmalige Sonderkündigungsrecht nach fünf Jahren für UKGM und RHÖN KLINIKUM AG bleibt bestehen.
Keine Ausgliederung und keine betriebsbedingten Kündigungen
„Wir haben uns darauf geeinigt, dass beide Seiten Mittel für Investitionen bereitstellen wollen, und uns auf eine gemeinsam mit den beiden Universitäten und den Fachbereichen Medizin erarbeitete prioritäre Projektliste für die notwendigen Investitionen verständigt. Laut Mitteilung verpflichte sich das UKGM weiterhin, den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und auf die Ausgliederung von Betriebsteilen zu garantieren.
"Ein historischer Tag"
Auch der Ärztliche Geschäftsführer des UKGM, Prof. Dr. Werner Seeger unterstützt den gefundenen Kompromiss: „Nach jahrelangen Bemühungen, die sichere Verfügbarkeit von Investitionsmitteln für die Zukunftssicherung des UKGM zu erreichen, ist dieses ein historischer Tag! Ich bin unendlich erleichtert, dass jetzt das Tor für verbesserte Arbeitsbedingungen am UKGM aufgestoßen ist.“
"Langfristig gute Zukunft" für das UKGM
Prof. Dr. Tobias Kaltenbach, Vorstandsvorsitzender der RHÖN KLINIKUM AG: „Die Vereinbarung mit dem Land Hessen stellt das UKGM auf eine neue Grundlage. Wir sehen hierin eine wichtige Unterstützung dabei, das UKGM als Innovationsführer in unserer Unternehmensgruppe weiter auszubauen. Unser Ziel ist es, unserer Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze in Gießen und Marburg sicher sind, Spitzenmedizin an beiden Standorten gewährleistet ist und das UKGM eine langfristig gute Zukunft hat.“
Update 13.12.2022:
Trotz der Einigung gebe es noch "dringende Probleme, denen sich die Politik und der Arbeitgeber zu stellen haben", so Verdi-Gewerkschaftssekretär Dzewas-Rehm im Gespräch mit HIT RADIO FFH. Die Beschäftigten fordern einen Tarifvertrag zur Entlastung und setzen ihnen eine Frist für die Umsetzung - ansonsten werde gestreikt. Am Mittwoch, dem 14.12. gibt es dazu eine Kundgebung in Marburg und Gießen.
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