Keine Steuern in Wiesbaden bei Tierheimhund oder bei Hundeführerschein
Viele Hunde bald steuerfrei - Keine Steuer u.a. bei Hundeführerschein
Wer einen Hund aus dem Wiesbadener Tierheim holt, wird künftig keine Hundesteuer mehr zahlen müssen. Die Stdat will so das Tierheim entlasten. Auch ärmeren Haltern von Hunden in der Landeshauptstadt wird die Steuer erlassen. Darüber hinaus werden sogar alle Halter, die einen Hundeführerschein erfolgreich absolviert haben, keine Steuern mehr zahlen müssen.
Die Änderung der Hundesteuersatzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte am 15. Dezember die Änderung beschlossen.
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen bezieht, kann für den ersten Hund im Haushalt in voller Höhe von der Hundesteuer befreit werden. Bislang musste die Hälfte der Steuer bezahlt werden.
Bei Hundeführerschein keine Steuern mehr
Alle Schul-, Therapie- und Behindertenbegleithunden sind ebenfalls steuerbefreit. Gute Nachrichten auch für Halter, die einen Hundeführerschein vorweisen können, auch sie brauchen künftig keine Steuern mehr zu bezahlen. Der Führerschein gilt als anspruchsvoll, die Prüfung ist nicht ohne. Hunde müssen für die Prüfung so erzogen werden, dass sie niemanden Angst machen. Ausgenommen sind hier Listenhunde.
Es geht nur auf Antrag
Die Befreiungen erfolgen grundsätzlich auf Antrag. Ein gesonderter Antrag ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Hund derzeit steuerbefreit oder steuerermäßigt bei der Landeshauptstadt Wiesbaden geführt wird. Die Berücksichtigung des Befreiungsmerkmals erfolgt in diesen Fällen von Amts wegen.
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