Härtefallhilfe für Energiekosten für Öl, Pellets, Kohle, Flüssiggas
Öl, Pellets, Kohle, Flüssiggas - So bekommen Sie die Energiekosten-Hilfe
Haushalte, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, sollen jetzt auch Härtefallhilfen beantragen können. Nachdem Strom-, Gas- und Fernwärmekunden bereits Staatshilfen erhielten, sollen jetzt auch Haushalte, die ihre Heiz-Energie nicht über Leitungen beziehen, bei überhöhten Rechnungen einen Ausgleich bekommen.
Die Härtefallhilfe kann über ein Hamburger Online-Portal beantragt werden. Hier reicht man die Rechnung vom vergangenen Jahr ein und gibt seine persönliche Daten an. Auch wird eine Identitätsprüfung vorgenommen.
Portal für Härtehilfen freigeschaltet
Das Antrags-Portal war bereits in Bremen und Hamburg freigeschaltet; Verbraucher in Hessen und vier weiteren Bundesländern können es seit heute (Donnerstag) nutzen. Ab 8. Mai soll es möglich sein, Antragsunterlagen auch über den Postweg an das Regierungspräsidium in Darmstadt zu schicken. Die Behörde in Südhessen bearbeitet die eingegangenen Anträge.
Formulare für den Antrag in Papierform können sich Betroffene nach Nutzung des Online-Rechners selbst ausdrucken. Wer dazu keine Möglichkeit hat, kann die Formulare ab 8. Mai über das Regierungspräsidium Darmstadt anfordern:
Regierungspräsidium Darmstadt
Projektgruppe Heizkostenhilfe
64278 Darmstadt
Telefon: 06151 /12 60 00
E-Mail: heizkostenhilfe@rpda.hessen.de
Privathaushalte erhalten Härtefallhilfe
Die Härtefallhilfe soll von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks im Jahr 2022 entlasten. Sie ist vorgesehen für Privathaushalte, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber einem bundesweit festgelegten Referenzpreis (beispielsweise bei Pellets 24 Cent/kg).
Es gilt eine Bagatellgrenze, das bedeutet, dass die Hilfe mehr als 100 Euro betragen muss, um ausgezahlt zu werden. Ein Haushalt kann maximal 2.000 Euro erhalten.
Energiequelle | Referenzpreise von 2021 |
Heizöl Flüssiggas Holzpellets Holzhackschnitzel Holzbriketts Scheitholz Kohle / Koks | 71 Cent/Liter 57 Cent/Liter 24 Cent/kg 11 Cent/kg 28 Cent/kg 85 Euro/Raummeter 36 Cent/kg |
Beispiel einer Berechnung Sie haben vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 insgesamt 5.000 Liter Heizöl zu 2,00 €/l inkl. MwSt. gekauft. Die Energiekosten betrugen demnach 10.000 €. Der Referenzpreis für Heizöl für 2021 beträgt 0,71 € inkl. MwSt. Bezuschusst werden 80 Prozent des gezahlten Preises, welcher doppelt so hoch wie der Referenzpreis von 0,71 €/l liegt. Berechnung: 0,8 x (10.000 € - 2 x 0,71 €/l x 5.000 l) = 2.320 € potenzielle Hilfe. Je Haushalt ist der Zuschuss auf 2.000 € begrenzt. Daraus errechnet sich eine Härtefallhilfe von 2.000 Euro. |
Bei Mietern Abzug in der Heizkostenabrechnung
Bei Gebäuden mit Zentralheizung können Vermieter und Vermieterinnen bzw. Wohneigentümergemeinschaften den Antrag stellen. Die Hilfe ist dann mit der nächsten Heizkostenabrechnung an die einzelnen Haushalte weiterzureichen. Weitere Fragen zu den Härtefallhilfen beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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