Autonomie der Rheingauer Winzer - Verwaltung herkunftsgeschützter Weine
Hessen hat die Schutzgemeinschaft Rheingau zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für hessische Weine offiziell anerkannt. So wird die Selbstverwaltung des Weinbauverbands gestärkt. Dafür wurde ein Anerkennungsbescheid an den Rheingauer Weinbauverband übergeben.
Die Winzerinnen und Winzer dürfen nun autonom über die geschützte Ursprungszeichnung "Rheingau" entscheiden. Sie können dann über Weinnamen oder Weiterentwicklungen der Produkte entscheiden. Die Übergabe des Anerkennungsbescheids erfolgte von Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne) in Oestrich-Winkel.
Große Verantwortung
Ministerin Priska Hinz sagte bei der Übergabe: "Wer könnte den Rheingau und dessen hervorragende Weine besser und überzeugender beschreiben und in der Region und der Welt vertreten als die Rheingauer Winzerinnen und Winzer selbst?" Es werde so eine große Verantwortung an den Weinbauverband gegeben, damit das Rheingau sich zukünftig als Weinanbaugebiet beweist.
Herkunft als Qualitätsmerkmal
Seit Reformen von 2008 ist die Herkunft zum entscheidenden Qualitätsmerkmal geworden. Weine mit Herkunftsangaben müssen besondere Kriterien erfüllen. Zuvor wurden diese Kriterien vom Land Hessen vorgegeben. Nun wird diese Aufgabe auf die Schutzgemeinschaft und den Winzerverband selbst übertragen.