Führerscheinreform für Verkehrssicherheit: Tauglichkeitscheck ab 70?
Mögliche Führerschein-Reform - Prüfung der Fahrtüchtigkeit ab 70?
Der Straßenverkehr soll sicherer werden. Ein Vorschlag dazu kommt nun von der Europäischen Kommission: Die Fahrtüchtigkeit von über 70-Jährigen soll regelmäßig (alle 5 Jahre) überprüft werden.
Aktuell erhalten Deutsche ihren Führerschein nach dem Bestehen einer theoretischen- und einer praktischen Prüfung auf unbegrenzte Zeit. Das könnte sich wenn es nach der Europäischen Kommission geht aber bald ändern. Autofahrerinnen und Autofahrer über 70 Jahren sollen ihre Fahrtüchtigkeit in Zukunft alle 5 Jahre unter Beweis stellen müssen.
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Konkrete Umsetzung strittig
Jetzt wird diskutiert, wie genau der Verkehrstauglichkeitscheck aussehen soll. Möglich wären hier beispielsweise Gesundheitstests, Auffrischungskurse oder die Bewertung des Fahrverhaltens nach einer Fahrstunde.
Wie es am Ende ausgestaltet werden kann, ist derzeit noch völlig unklar.
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Kritik am Vorhaben
Der Vorschlag der Europäischen Kommission stößt aber auch auf Gegenwind. Es gibt Zweifel an der festgesetzten Altersgrenze von 70 Jahren. Laut dem ADAC gehe von Senioren und Seniorinnen kein höheres Unfallrisiko aus, als von anderen Verkehrteilnehmern.
Entscheidend sei nicht das Alter, sondern der gesundheitliche Zustand. Zweifel an der Fahrtauglichkeit müssten gut begründet sein, so das Bundesverkehrsministerium. Das Alter allein reiche als Anlass für eine Tauglichkeitsüberprüfung nicht aus.
Forderung des ADAC: selbstkritisch sein
Der ADAC appelliert an die Vernunft der Deutschen. Jeder Autofahrer soll seine Fahrtüchtigkeit kritisch hinterfragen und den Führerschein gegebenenfalls freiwillig abgeben.
Derzeit hat die Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis in Deutschland kein Verfallsdatum. Einmal bestanden, gilt sie ein Leben lang. Davon ausgenommen ist nur ein Teil der früheren Führerscheinklasse 3. Fahrberechtigungen für Gespanne über 12 Tonnen sind bereits jetzt befristet.
Bei Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnissen kann die Führerscheinbehörde nur in begründeten Fällen eine Überprüfung anordnen