Amazon, Elterngeld & Cannabis - Das ändert sich im April
Elterngeld, Führerschein, Gaspreis - und kiffen dürfen wir jetzt auch. Das sind die wichtigsten Änderungen im April 2024.
Amazon kürzt Rücksendefrist
Bisher konnte man sich bei Amazon bei vielen Produkten mit der Rückgabe bis zu 30 Tage Zeit lassen. Diese großzügige Frist wird jetzt ab dem 25. April für einige Warengruppen auf 14 Tage gekürzt. Dazu gehören laut Amazon Kameras, Elektronik, Bürobedarf, Computer, Videospiele, Musik und Videos/DVDs. Damit kehrt das Unternehmen zur gesetzlich bei Onlinegeschäften vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen zurück.
Keine Änderungen gibt es bei Produkten, die Amazon selbst herstellt und erneuerten Geräten. Seit 25. März und noch bis zum 25. April läuft eine Übergangsphase, in der noch die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen beantragt werden kann. Laut Amazon kann man aber beim Kauf einfach sehen, welche Frist für den Artikel jeweils gilt.
Die meisten Partner von Amazon begrüßen diese Änderung wohl, denn in vielen Bereichen ist die Retourenquote sehr hoch - und oft können zurückgesendete Artikel auch nicht mehr als neuwertig nochmal verkauft werden.
Heizen wird wahrscheinlich teurer
In der Krise galt für Gas der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Das ist vorbei, ab 1. April beträgt die fällige Mehrwertsteuer wieder die vollen 19 %. Das bedeutet, dass wir Verbraucher uns wieder auf höhere Gaspreise einstellen müssen.
Dieselsprit aus Speise-Altöl
Wer einen grundsoliden Einfach-Diesel hatte, der konnte es ja schon immer mal probieren: Altes Frittenöl in den Tank. War illegal aber funktionierte vielleicht - und aus dem Auspuff kam der Frittenduft. Jetzt wird es offiziell: Ende 2023 hat das Bundeskabinett einen Beschluss gefasst, der es erlaubt, Dieselkraftstoff aus Altspeiseöl herzustellen.
Ab jetzt, April 2024 werden diese unter den Namen B10, XLT oder HVO auch an der einen oder anderen Tankstelle auftauchen. Aber Vorsicht: Nicht jeder Motor verträgt die neuen Spritsorten. Unbedingt Hersteller und/oder Werkstatt fragen.
Kürzungen beim Elterngeld
Es betrifft zum Glück nur wenige - und die können es vermutlich auch verkraften: Wer nach der Geburt eines Kindes zur Betreuung zu Hause bleiben will, wird vom Staat unterstützt. Ab April gelten dabei aber andere Fristen und Einkommensgrenzen. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Anspruch auf das Elterngeld. Bislang war der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhielten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Freibeträge, Werbungskosten und was man sonst so von der Steuer abziehen kann. Weitere Neuerung: Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Bislang waren bis zu sieben parallele Bezugsmonate möglich.
Führerschein wird schwieriger
Die Durchfallquote ist schon hoch, vielleicht wird sie jetzt noch steigen. 61 neue und überarbeitete Prüfungsfragen könnten den Führerscheinprüflingen ab April das Leben noch ein bisschen schwerer machen. Diese Änderung betrifft übrigens nicht nur den Autoführerschein, sondern auch andere Führerscheinklassen.
Deutschlandticket für Studierende
Zum Start des Sommersemesters gibt's für zahlreiche Studis die Möglichkeit, das Deutschlandticket günstiger, nämlich für 29,40 € im Monat zu kaufen. Damit können Busse und Bahnen in ganz Deutschland benutzt werden. Allerdings machen nicht alle Hochschulen mit, insbesondere da, wo das Semesterticket sowieso noch günstiger ist.
Zweimal Heimfahren für Azubis
Wer für seine Lehrstelle außerhalb des normalen Pendelbereichs umziehen muss, bekommt ab sofort zwei Heimfahrten pro Monat bezahlt - auch wenn er vielleicht gar nicht heimfährt. Den Zuschuss könnt ihr online oder im Jobcenter beantragen. Mehr auf arbeitsamt.info
Cannabis nicht mehr verboten
Wer das noch nicht mitbekommen hat, der war wahrscheinlich die letzten Wochen durchgehend bekifft, denn das ist wohl die meistdiskutierte Änderung: Wer ab 1. April gewisse Mengen Cannabis mit sich führt und konsumiert, bewegt sich nicht mehr unbedingt außerhalb der Legalität. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das neue Cannabis-Gesetzt findet ihr hier
Und sonst so...?
Venedig kostet ab 25. April Eintritt. 5 Euro pro erwachsener Nase. Und die Zahl der Tickets wird begrenzt. An 29 Tagen in 2024 will die weltberühmte Lagunenstadt das testen und damit die Touristenströme steuern und begrenzen. Die Gebühr müssen übrigens nur Tagestouristen zahlen, wer in Venezia übernachtet, ist befreit. Und ganz sicher: 5 Euro ist Venedig allemal wert. Details gibt's beim ADAC.
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