Verschärfte Auflagen bei Festen - Wiesbadener Veranstalter schlagen Alarm
Auflagen trüben die Feierstimmung bei Wiesbadener Fest-Veranstaltern.
Die Sommerzeit ist bekanntlich auch die Zeit der Feste. So fanden im Juli mit dem Schiersteiner Hafenfest und der Gibber Kerb zwei der traditionsreichsten und beliebtesten Feste in der Landeshauptstadt statt. Doch die Feierstimmung bei den Veranstaltern ist getrübt, denn in jüngerer Vergangenheit sind die Auflagen, die die Stadt an die Organisation der Feste stellt, immer schwieriger zu stemmen geworden.
Der Vorsitzende des Schiersteiner Verschönerungsvereins tritt zurück
Eberhard Seidensticker, Vorsitzender des Schiersteiner Verschönerungsvereins, der für die Organisation des Hafenfests verantwortlich ist, zieht nun die Reißleine. Wie der Wiesbadener Kurier berichtet, verkündete Seidensticker, dass er sich aus dem Vorstand des Vereins zurückzieht. Grund hierfür seien unter anderem die zunehmenden Vorschriften und die damit einhergehenden hohen Kosten.
Kritik kommt auch von der Gibber Kerbegesellschaft
Auch Uwe Hubert, 1. Vorsitzender der Gibber Kerbegesellschaft, fand kürzlich deutliche Worte zu den geschärften Weisungen. Er äußerte im Gespräch mit HIT RADIO FFH Kritik an der städtischen Gebührenordnung und den Auflagen des Sicherheitskonzepts. Die Änderungen seien mit sehr hohen Kosten verbunden. So habe man früher zwischen 600 und 800 Euro für die Präsenz der freiwilligen Feuerwehr gezahlt, mittlerweile liegen die Kosten hierfür bei 16.500 Euro. "Wir sind nur im absoluten Sparmodus. Das hat nicht mehr viel mit Vereinsleben zu tun, sondern erinnert eher an die Führung einer Firma, die jedes Jahr an der Insolvenz vorbeischrammt", so Hubert.
Stadt Wiesbaden nimmt Vorwürfe sehr ernst
Die Stadt Wiesbaden reagierte auf Anfrage zu den Beschwerden. So nehme man die Vorwürfe sehr ernst und überprüfe derzeit, ob die Auflagen wirklich so streng sein müssen. Außerdem soll bis Herbst ein simpleres Konzept ausgearbeitet werden, welches insbesondere den ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen entgegenkommen soll.