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Aktionen und Protest gegen Tanzverbot an Karfreitag in Hessen

Protest am Karfreitag - Jugendorganisationen gegen Tanzverbot

Tanz-Events sind an Karfreitag in Hessen nicht erlaubt - dagegen gibt es Protest
© dpa

Tanz-Events sind an Karfreitag in Hessen nicht erlaubt - dagegen gibt es Protest.

Die Jungen Liberalen Hessen starten am Karfreitag eine öffentliche Protestaktion vor dem Hessischen Landtag in Wiesbaden. Grund dafür ist das gesetzliche Tanzverbot an diesem Tag. Die Liberalen kritisieren diese Regelung seit vielen Jahren.

Ihrer Meinung nach beschränkt das Verbot die Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen in Hessen.

Kritik an "veralteten Vorstellungen"

Zeitgleich fordern auch die Jusos Hessen und die GRÜNE JUGEND Hessen die Abschaffung des Tanzverbots. Beide Jugendorganisationen planen ein Tanzevent, um ihre Kritik deutlich zu zeigen. Sie sehen das Verbot als nicht zeitgemäß und plädieren für eine Reform der Feiertagsgesetzgebung in Hessen. Laut Lukas Schneider, Landesvorsitzender der Jusos Hessen, reflektiere das Verbot "alte Vorstellungen von einem religiös geprägten öffentlichen Leben", die nicht mehr zur Vielfalt der Gesellschaft passten.

Forderung nach individueller Freiheit

Die GRÜNE JUGEND Hessen unterstreicht die Notwendigkeit eines offenen und pluralistischen Gesellschaftsbildes. Senem Bozdag, Co-Sprecherin der Organisation, argumentiert, dass weltanschauliche Neutralität und Religionsfreiheit geschützt werden sollten. Sie sieht im Tanzverbot einen Widerspruch zu diesen Prinzipien. Titus Dharmababu, ebenfalls Co-Sprecher, verweist auf den unverhältnismäßigen Eingriff in die individuelle Freiheit durch das Verbot.

Gestaltungsfreiheit für Feiertage gefordert

Beide Jugendorganisationen wollen, dass Menschen selbst über die Gestaltung ihrer Feiertage entscheiden können. Dazu gehört das stille Gedenken genauso wie das Feiern mit Tanz. Das geplante Tanzevent der Jusos und der GRÜNEN JUGEND Hessen wird ebenfalls am Karfreitag in Frankfurt stattfinden. 

Es droht ein Ordnungsgeld

Das Tanzverbot ist im hessischen Feiertagsgesetz geregelt und gilt auch am Karsamstag. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro. Es gilt ähnlich in den meisten deutschen Bundesländern.

Peter Hartmann

Leiter Studio Wiesbaden
Peter Hartmann

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