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Klage abgewiesen: Kein Prozess wegen Impfschäden gegen AstraZeneca

Impfschaden-Klage abgewiesen - Kein Prozess in Mainz gegen AstraZeneca

© dpa

Das Landgericht Mainz hat die Schmerzensgeldklage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens gegen den Hersteller AstraZeneca abgewiesen (Symbolbild). Jetzt will die Verteidigung in die nächste Instanz gehen.

Das Landgericht Mainz hat die Klage einer Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Die Gründe dafür würden schriftlich nachgereicht und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, urteilte die Richterin in dem Zivilprozess in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klägerin: "Schlag ins Gesicht aller Betroffenen"

Die Verteidigung kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Der Anwalt sprach von einem "Fehlurteil", die Klägerin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Nach eigener Aussage hatte die 40-jährige nach ihrer Impfung mit AstraZeneca 2021 einen kompletten Hörverlust erlitten.

Impfschaden von Berufsgenossenschaft anerkannt

"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei. Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller AstraZeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte. Das OLG will ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war".

Klageweg bis zum EuGH?

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie. Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an AstraZeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.


Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.


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